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Geschrieben von Oceansongs am 10.01.2013, 7:45 Uhr

Hortplatz(sorry, aber lang)

Hallo zusammen,

mein Sohn wird im nächsten Jahr eingeschult. Ich habe bereits jetzt mich zu informieren wie es mit den Hortplätzen aussieht und welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen um einen Hortplatz zu bekommen. Bin Alleinerziehend ,arbeite als Musikerin und Musiklehrerin, mich beschäftigen mehrere Arbeitgeber. Arbeitsstunden summieren sich in der Woche auf 23, dazu kommen aber auch mehrere Stunden Unterrichts vor-und Nachbereitung sowie die Fahrten zur Arbeitsstellen.Ich bin nicht deutscher Abstammung(daher entschuldigt, bitte, möglichen Schreib-und Sprachfehler), keiner aus meiner Familie lebt hier.Meine Arbeitszeiten an einer Musikschule wo ich Festanstellung habe fangen Nachmittags an und enden meistens Abends.Auch jetzt wo mein Sohn in der KiTa einen Platt im Ganztag hat muss ich dazu Babysitter haben. Die kosten trage ich, es geht aber noch.
Jetzt kommt das Problem: an allen Grundschulen in unserem Stadtteil werden von Eltern Nachweise über Vollzeittaetigkeit verlangt, damit kriegt man einen Hortplatz. Ich kann auf dem Papier die 23 nachweisen, also keine Vollzeit. Das ich aber jeden Tag Klavier üben muss um ein Teil meiner Beschäftigung nachzugehen, Unterricht vor und nachbereiten muss, und die Arbeitszeiten sind wie die sind...die Antwort von den Schulen war:1)wechseln Sie den Beruf, 2) bezahlen Sie weiterhin selbst den Babysitter (noch mehr als jetzt!),3)bleiben Sie doch zu hause(ist kein Witz!!!!!!!!).Wenn ich in dem Beruf meine Festanstellung verliere kriege ich die nie wieder, z.B. an meiner Musikschule war ich die letzte die sie noch bekommen hat....
WAS SOLL ICH MACHEN???????????

 
7 Antworten:

Re: Hortplatz(sorry, aber lang)

Antwort von MartaHH am 10.01.2013, 8:51 Uhr

Die Welt will betrogen sein!

Wer dir mit solchen dummen "Argumenten" kommt, hat es nicht anders verdient.
Ich kenne es aber auch nicht, dass Freiberufler ihre Stunden nachweisen müssen! Und wenn es so sein soll, dann setzt dir selbst Bescheinigungen aus. Oder lass dir von Freunden befhilflich sein...

Sowas würde ich sonst wirklich nie empfehlen, aber in diesem Fall eben doch.
Du wirst sehen: ein gewisser Teil der anderen Eltern hat vielleicht gar keine Arbeit (abgesehen vom nachmittäglichen Shopping) und auch einen Hortplatz.

Viel Glück,
M

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Re: Hortplatz(sorry, aber lang)

Antwort von Caot am 10.01.2013, 9:10 Uhr

Also, mein Stuerberater würde das so machen.

Die tatsächlich benötigte Zeit aufschreiben (also alles) und dann erklären, was davon auf welche Stundenanzahl entfällt.

40 Std.

davon 23 Unterrichsteinheiten
davon 5 Vor- und Nachbereitung
davon 5 Übungseinheiten zur Arbeitsplatzerhaltung
davon 4 Elterngespräche
davon 3 Hin- und Rückfahrt

Also so in der Art. Frag deinen AG ob er Dir quittieren kann, das in deinem Beruf Vor- und Nachbereitung und üben des Instrumentes erforderlich sind, dir sonst gekündigt wird. Leg da die Karten auf den Tisch und bitte bei deinem AG um Mithilfe. Bitte den Babysitter, das er Dir bestätigt, was Du in der Zeit machst, wo er betreut. Während meiner Betreungszeit übt Frau XY Klavier, gibt Nachhilfe für Schüler und bereitet Unterrichtsmaterial vor.

Viel Erfolg.

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Re: Hortplatz(sorry, aber lang)

Antwort von Maxikid am 10.01.2013, 9:10 Uhr

mein Mann musste hier in Hamburg sich auch selber bescheinigen, wieviele Stunde er als Selbstständiger arbeitet bzw. wie hoch sein Einkommen ist, obwohl wir sowieso immer Höchstzaler ankreuzen. Zuerst haben sie beim Amt (Kitagutscheinstelle) gesagt, dass sie die Steuererklärung haben wollen, aber da haben wir uns auch geweigert. Bei uns triftt es aber nur auf den Kindergarten zu und in der Schule das nur noch nötig ist, wenn Tochter länger als 16 Uhr bleiben müsste.

Aber gut das Du das sagst. Ich muss glaube ich, ganz schnell einen neuen Kitagutschein beantragen. Und es ist das letzte mal, da die Lütte dann auch im Sommer in die Vorschule geht.

Gruß maxikid

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Re: Hortplatz(sorry, aber lang)

Antwort von Geisterfinger am 10.01.2013, 9:17 Uhr

In Hamburg beantragt man seinen Betreuungsbedarf bei einer BEhörde, die einem diesen dann bestätigt. Dabei werden (und das ist für dich vielleicht interessant, auch wenn das Verfahren bei Euch ein anderes ist) auch Fahrzeiten und Mittagspausen mit gerechnet, also die ABwesenheit von zuhause. Bei Lehrern wird nach irgendeinem Schlüssel auch Zeit für die Vor-/Nachbereitung, Korrekturen usw. berücksichtigt. Selbständige schätzen ihren Arbeitsanfall selbst ab.
Schreib doch mal einen Stundenplan für dich (nach einzelnen Tagen und Uhrzeiten), denn gerade bei mehreren Jobs ist ja nicht nur die Stundenanzahl entscheidend, sondern auch wann und mit wieveil Abstand die liegen. Wenn du in deinem STundenplan aufführst, wann du nicht zuhause oder deinen Sohn nicht betreuen kannst, dürfte das nachvllziehbar sein.

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Re: Hortplatz(sorry, aber lang)

Antwort von gasti75 am 10.01.2013, 12:25 Uhr

Als Lehrer kannst Du die Vor- und Nachbereitungszeit mitangeben, lass Dir von der Musikschule eine Bescheinigung ausstellenin der die volle Arbeitszeit also zu Hause und dort bescheinigt wird oder stell Dir selber eine aus

gasti

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Re: Hortplatz(sorry, aber lang)

Antwort von Babsorella am 10.01.2013, 12:31 Uhr

In Hamburg muss man für den Kitagutschein eine Bestätigung vom Arbeitgeber/Anstellungsvertrag über die zu arbeitende Stundenzahl nachweisen. Da es so einen Vertrag bei mir als Selbständige nicht gibt, hat mir die Behörde gesagt, es reiche auch eine Bestätigung vom Steuerberater über den Arbeitsumfang. Ähnliches müsste nach meiner Einschätzung wohl auch für Freiberufler und in anderen Bundesländern gehen. Ich drücke Dir die Daumen für einen Hortplatz!

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Sehe es wie Marta!

Antwort von MM am 10.01.2013, 17:18 Uhr

Alles Gute :-), M.

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