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Geschrieben von Bambie am 17.05.2013, 15:21 Uhr

Beförderung von Gastschülern

Hallo,

hat von euch jemand ein Gastschulkind oder eines im Freundeskreis?
Generell besteht ja kein Beförderungsanspruch von Gastkindern. Aber wie ist das an euren Schulen? Lassen die Schulleiter die Kinder trotzdem bis zur letzten Schulbushaltestelle mitfahren, wenn man nett fragt? Oder darf ein Gastkind bei einem Buskind (dort eingeladen etc.) nach der Schule mitheimfahren?

Würde mich über Antworten freuen!

 
5 Antworten:

Re: Beförderung von Gastschülern

Antwort von IngeA am 17.05.2013, 15:46 Uhr

Hallo,

zumindest bei uns hat der Schulleiter da nichts zu melden. Die Beförderung zahlt die Stadt oder eben beim Gastkind auch nicht. Die Busse sind entweder von den öffentlichen Verkehrsbetrieben oder private, von der Stadt bestellte Kleinbusse. In keinem Fall kann ein Kind da einfach so mit fahren. Im ersten Fall braucht es eine Fahrkarte, im 2. Fall weiß der Busfahrer ja welche Kinder in seinem Bus sitzen.

LG Inge

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Re: Beförderung von Gastschülern

Antwort von Bambie am 17.05.2013, 16:19 Uhr

Danke für deine Antwort.

Hier werden Busse von einem Busunternehmen direkt angemietet. Da fahren also so normal große Busse und es sind so 30/40 Kinder an Bord. Ob da wirklich jeder Busfahrer alle Kinder kennt, weiß ich nicht. Linienverkehr, Fahrkarten etc. gibt es hier nicht.

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Re: Beförderung von Gastschülern

Antwort von dhana am 17.05.2013, 17:27 Uhr

Hallo,

mein Sohn ist als Gastschulkind an einer anderen Mittelschule als sein Sprengelschule.
Allerdings ist bei uns der Grund, das unsere Sprengelschule unser Kind nicht beschulen konnte (I-Status).
Und so hat er vom Landratsamt gleich 2 Busfahrkarten bekommen - eine vom Nachbardorf zur Mittelschule (eigener Schulbus nur für die Mittelschule) - und eine Busfahrkarte vom Heimatdorf bis zum Nachbardorf (öffentlicher Nahverkehr)

Hier in Bayen läuft die Schülerbeförderung übers Landratsamt - gibt da auch ein Gesetz Kostenfreiheit des Schulweges. Welche Sonderregelungen es da allerdings für Gastschüler gibt weiß ich nicht.
Vielleicht mal direkt beim zuständigen Amt nachfragen?

Gruß Dhana

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Re: Beförderung von Gastschülern

Antwort von Bambie am 18.05.2013, 13:14 Uhr

Auch dir danke!

Bisher wurde immer nur gesagt, Gastschüler haben keinen Anspruch auf Beförderung. Hab jetzt ein paar mal gehört, dass die Schulleiter das individuell regeln, also im Regelfall kein Problem, wenn das Kind mit dem Schulbus mitfährt (also eine normale Strecke, die der Bus eh fahren muss).

Gruß Bambie

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Re: Beförderung von Gastschülern

Antwort von KKM am 18.05.2013, 18:30 Uhr

Hier (NRW) zahlen die Gastkinder 1 € pro Fahrt direkt an den Busfahrer.

Die Fahrtkosten müssen die Eltern tragen, da sie nicht die nächst gelegene Grundschule besuchen.

Meine Tochter ist Gastschülerin an einer Realschule. Da sie eh mit dem Bus zur nächst gelegenen Schule hätte fahren müssen, muss ich privat den Differenzbetrag der Jahreskarten zahlen - aktuell 142 € im Jahr.

KKM

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