Geschrieben von Vanillepudding am 05.07.2016, 13:16 Uhr |
AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Hallo.
All zu viele von euch werden sich sicher mit diesem Thema nicht auskennen, ich probiere es aber trotzdem mal. Und zwar ist meine Frage: Man kann ja auch während der Schulzeit noch ein AO-SF Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Ab wann würde die Genehmigung gelten? Also mal angenommen, im November sagen Eltern und Lehrer, dass da sonderpädagogischer Bedarf beim Kind besteht und leiten ein Verfahren ein. Dem Antrag würde einige Zeit später statt gegeben. Dann würde die entsprechende Förderung doch erst ab dem nächsten Schuljahr gelten oder? Oder kann sowas auch mitten im Schuljahr beginnen? (Falls es da Unterschiede bei den Bundesländern gibt- es geht hier um NRW)
Danke und LG
Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Antwort von Pebbie am 05.07.2016, 18:02 Uhr
Ich denke, da kann während des Schuljahres gewechselt werden.
Aber frag´beim Schulamt nach.
Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Antwort von Pelopeia am 05.07.2016, 20:26 Uhr
Ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, wird in dem Gutachten geklärt. Die Eltern stellen über die allgemeine Schule einen Antrag. Dann werden vom Schulamt ein schulärtzliches Gutachten und ein pädagogisches Gutachten (von Sonderschul- und Regelschullehrer) angefordert und ggf. weitere Gutachten/Atteste, etc. einbezogen. Unter großer Berücksichtigung des Elternwillens (zumindest in NRW) entscheidet dann das Schulamt über den sonderpädagogischen Förderbedarf.
Du kannst ja mal AO-SF googlen. Das ist die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. Da stehen die ganzen Paragraphen.
Grundsätzlich muss der sonderpädagogische Förderbedarf ab Feststellung berücksichtigt werden. Das ist aber abhängig von den Maßnahmen, die dann getroffen werden sollen. Davon brauchen einige tatsächlich etwas Vorlaufzeit.
Für gewöhnlich werden Ende des Jahres die Anträge für die Schulneulinge des nächsten Schuljahres gestellt.
Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Antwort von Sveamaus am 06.07.2016, 12:41 Uhr
Bei meinem Sohn wurde letztes Jahr im Mai der Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt, dann kam da ein Lehrer der Förderschule und der hat dann das Gutachten erstellt.
Es passte gerade so, dass er zum nächsten Schuljahr zur anderen Schule wechselte.
Aber wenn wirklich Bedarf besteht und eine Förderschule in Frage kommt, dann kann man auch mitten im Schuljahr wechseln. Ich weiß, dass in der Klasse von Mick auch einige Jungs 3 Monate vor dem Schuljahrsende gewechselt haben.
Aber die Idee das Schulamt anzurufen ist gar nicht so schlecht. Dort können die dir besser Auskunft darüber geben.
Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Antwort von Turbinchen21 am 09.07.2016, 12:31 Uhr
Ich würde auch sagen ab dem momentan wo der Antrag bestätigt wird, aber einfach mal nachfragen.
Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Antwort von muddelkuddel am 12.07.2016, 11:44 Uhr
in der regel werden die anträge bis november/dezemder gestellt (es gibt z.b. bei unserm schulamt fristen).
ab januar/februar werden die gutachten erstellt (die gutachter haben meist so 4-8 wochen zeit), dann gehen die wieder ans schulamt zur bearbeitung und bescheid-erstellung.
die meisten bescheide gelten dann fürs nächste schuljahr, manchmal werden aber vorher schon probebeschulungen gemacht, wenn ein fall "klar" ist.
innerhalb eines schuljahres ist eher selten, es sei denn, es handelt sich um einen förderschwerpunkt- oder -ortwechsel...aber das läuft ja über die "jährliche überprüfung"
vernünftig fürs kind wäre ja zumeist zum halbjahr, wenn innerhalb des schuljahres ein schulwechsel vorgenommen werden muss - das klappt mit den ao-sf-abläufen selten (siehe oben)
ein kind das an der schule verbleibt, aber bei dem ein antrag auf sonderpädagogische förderung gestellt wurde, wird auch ohne bescheid zeitnah, aber halt noch "inoffiziell" förderung erhalten (was ja eh verpflichtend ist: ao-sf erst, wenn ALLE schulischen fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind)
LG
nachtrag: meine beschreibungen beziehen sich ebenfalls auf NRW
Antwort von muddelkuddel am 12.07.2016, 11:45 Uhr
o.w.t.
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