August 2021 Mamis

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Geschrieben von Momolein, 21. SSW am 01.04.2021, 21:17 Uhr

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Huhu,

ich weis ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber bei mir (Baden Württemberg)
hieß es von meiner Frauenärztin aus auch, sie könne mir das Beschäftigungsverbot auch erst erteilen, sobald ich eine Risikoschwangerschaft hätte oder eben sonstige andere Beschwerden oder Probleme habe.. (Blutungen etc.) Das müsse wenn dann meine Chefin erteilen.
Deine Firma muss dich ja beim zuständigen Amt melden, dass Sie eine Schwangere beschäftigen.

Bei mir war es dann so, dass vom Land Baden Württemberg zur aktuellen Lage, von meiner Chefin verlangt wurde mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen sofern sie mir keine Möglichkeit anbieten kann eine Tätigkeit auszuüben in der ich nicht länger als 30 Minuten eine Maske tragen muss, und der Mindestabstand zu anderen Personen mindestens 2 Meter beträgt.

Da Sie das nicht gewährleisten konnte, hat Sie mir schließlich dann das Beschäftigungsverbot erteilt. (Einzelhandel)

Wie genau das aber in Büro’s abläuft kann ich leider auch nicht sagen, aber ich denke soviel Unterschied kann es da ja nicht geben?!


Ich kann mir vorstellen, dass das eine blöde Situation ist.. ich drücke dir die Daumen das sich das alles bald regelt!!

Ganz liebe Grüße und schöne Ostern

 
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