Dezember 2012 Mamis

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Geschrieben von Biene_Maja87 am 04.04.2012, 21:10 Uhr

wann den arbeitgeber informieren?

hallo und ein wunderschönen abend wünsche ich euch.
ich weiß noch nicht in welchen bus ich gehòre.entweder november oder hier bei euch.
da ich sehr unregelmäßig lange zyklen habe weiß ich halt nicht wann mein eisprung war und ein termin beim FA habe ich erst am nächsten dienstag.
nun zu meiner frage wie oben schon gestellt. wann informiert ihr euern arbeitgeber?
ich bin köchin und mir ist jetzt schon immer sehr schlecht beim kochen und weiß auch nicht wie lang ich mein geheimnis behalten kann.
bis wann muss ich das denn spätestens meinem arbeitgeber bescheid geben?
außerdem habe ich auch wochenend dienst und unser spätdienst endet um 23 uhr.
dürfte ich denn die eine std noch weiterarbeiten nachdem ich meinem chef bescheid gesagt habe. so zu sagen auf eigene gefahr oder ist das ganz verboten eben so wie mal einen sonntag zu arbeiten?.
habe durch das was im internet steht halt nichts gefunden ob es.richtangaben sind.für die arbeitszeiten oder strenge gesetzesauflagenwooman auf jedenfall sich dran halten muss.

 
3 Antworten:

Re: wann den arbeitgeber informieren?

Antwort von BlondesGift1988, 19. SSW am 04.04.2012, 22:33 Uhr

Hey!
Ich schleiche mich mal aus dem September-Bus rein... Sagen MUSST du deinem Chef erstmal nichts, aber in den meisten Berufen ist es Sinnvoll es zu tun... Ich selbst habe bereits in der 8.Woche meinem Arbeitgeber bescheid gesagt, da er dann den Arbeitsplatz so herrichten muss, dass du sort schwanger arbeiten darfst... Ist dies nicht möglich, wie bei mir (daher habe ich es auch so früh gesagt, wollte das Kind nicht unnötigen Gefahren aussetzen) muss ein Beschäftigungsverbot erteilt werden, wenn du nirgendwo anders im Betrieb eingesetzt werden kannst... Als Köchin musst du ja auch die ganze Zeit stehen, richtig? Das brauchst du in der SS nicht mehr, man muss die Möglichkeiten geben, dass du dich setzen kannst...
Samstags darfst du sonst auch weiterhin arbeiten, sonntags auf keinen Fall (MuSchG) und auch sonst an KEINEM Tag der Woche länger als bis 20 Uhr... Dass MUSS dein Chef berücksichtigen... Tut er es nicht, macht er sich strafbar... Wie es aussieht mit freiwillig länger/sonntags arbeiten, kann ich dir nicht zu 100% sagen, aber soweit ich weiß, da das MuSchG nunmal ein GESETZ ist, also auch nicht ohne weiteres verändert werden kann, ist es definitiv verboten...
Hoffe ich konnte dir soweit helfen...
Ansonsten geh mal hier ins Expertenforum und frag die Rechtsanwältin, die muss es ja wissen...
lg aus dem September-Bus und eine gute Weiterfahrt

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Re: wann den arbeitgeber informieren?

Antwort von Sayo am 04.04.2012, 22:34 Uhr

Am besten mit Attest nach arztbesuch
Wirst dann sicher freigestellt

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Re: wann den arbeitgeber informieren?

Antwort von kurzvorschluss am 06.04.2012, 12:25 Uhr

Hallo,
also ich muss BlondesGift wiedersprechen.
Der Arbeitgeber muss bei Kenntnis der Schwangherschaft informiert werden... also spätestens nach der Bestätigung durch den FA mit Mutterpass.
Nur dann greift dasSchutzgesetz für Schwangere, andere Arbeitszeiten, etc.
Der AG hat seinerseits Rechte, wenn man das verschweigt...
arglisige Täuschung... das ist meines Wissens der einzige Grund bei dem das KüSchuG gegen Schwangere aufgehoben ist, wenn man nachweisen kann, ass die Schwangerschaft mutwillig verschwiegen wurde.
LG

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