Dezember 2013 Mamis

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Geschrieben von calipette5, 14. SSW am 12.06.2013, 16:45 Uhr

Vielleicht lohnt sich ein Blick in das Mutterschutzgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf
Themen wie Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit §8 sind hier definitiv als verboten @pintaloosa
Es gibt auch eine Mitteilungspflicht der Schwangerschaft § 5. Als Schwangere hat man Rechte, ja. Aber auch Pflichten. @aaantje
Der AG kann nur seine Pflichten als Arbeitgeber wahrnehmen, wenn er weiß woran er ist. Klar, manche reagieren unangemessen. Aber gleich davon auszugehen, dass es so ist, ist meines Erachtens nicht der richtige Weg.
NB: Ich bin kein Arbeitgeber (habe aber lange als Personalerin gearbeitet) und möchte hier den Klugsch...er nicht spielen. Es kam mir aber jetzt passend das in Runde einzuwerfen.

 
7 Antworten:

landwirtschaftlicher bereich

Antwort von Pintaloosa, 14. SSW am 12.06.2013, 19:49 Uhr

In landwirtschaftlichen berufen ist sonntagsarbeit durchaus gestattet, wenn darauf 24 stunden frei folgen. Steht explizit so im mutterschutzgesetz, habs damals gleich nach dem ersten fa-besuch nachgelesen.die schwangere muß sich allerdings auch in landwirtschaftlichen betrieben dazu berrit erklären. Melkerinnen dürfen sogar schon morgens um 5h statt erst um 6h anfangen.

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Re: landwirtschaftlicher bereich

Antwort von calipette5, 14. SSW am 12.06.2013, 19:56 Uhr

Wieder was gelernt!

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Re: Vielleicht lohnt sich ein Blick in das Mutterschutzgesetz

Antwort von xdarkangel80, 15. SSW am 12.06.2013, 19:56 Uhr

Ich stimme dir da zu, man kann das nachlesen. Doch nicht jeder weiss, dass es da so ein Gesetz gibt.

Zur Mitteilungspflicht, im Gesetz steht "werdende Mütter SOLLEN dem Arbeitgeber..." nicht "MÜSSEN", das SOLLEN bezieht sich auch eher auf die Rechte der Arbeitnehmerin, und den Schutz des Ungeborenen. Wenn ich jedoch einen Bürojob habe, dann besteht im Normalfall eine unmittelbare Gefahr und ich kann mir auch Zeit lassen. Ich habe auch nicht sofort gesagt, dass ich schwanger bin, ich wusste es schon zwei Tage vor der ausbleibenden Periode, und habe trotzdem die ersten 12 Wochen abgewartet es meiner Chefin zu sagen. Warum auch nicht (ich arbeite im Büro). Die Erzieherin meiner Tochter hat es sofort nach dem Test gesagt, weil sie gegen irgendwas keine Antikörper hat, und daher jetzt ein Beschäftigungsverbot hat.

Es ist natürlich eine moralische Frage, ob man es vor Vertragsabschluss sagt, oder nicht. Aber ehrlich, sie wäre doch dumm, wenn sie es vorher sagen würde, es geht ja auch ums Geld, wer will freiwillig darauf verzichten, und es kommen ja einige Anschaffungen auf einen zu. Ganz zu schweigen von den normalen monatlichen Ausgaben wie Miete, Essen und so. Wäre doch auch sch... wenn sie bis zur Geburt vom Staat und unseren Steuergeldern leben müsste.

§ 5

Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung
mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines
Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung
der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt
bekannt geben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes
oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich
der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist
entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

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Re: landwirtschaftlicher bereich

Antwort von Pintaloosa, 14. SSW am 12.06.2013, 20:22 Uhr

Ich glaub, ich bin hier auch die einzige dezembermami in der landwirtschaft ;-)

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Re: Vielleicht lohnt sich ein Blick in das Mutterschutzgesetz

Antwort von calipette5, 14. SSW am 12.06.2013, 20:26 Uhr

Ich habe nur von der "Pflicht" gesprochen in Bezug auf das Mutterschutzgesetz, d.h. es greift erst das Mutterschutzgesetz, wenn tatsächlich die Frau von Ihrer Schwangerschaft Ihren AG informiert hat.
Klar, sie MUSS es nicht sagen. Aber da greift vorerst keinen Mutterschutz, soweit ich weiß. Wenn es greift, weil sie informiert hat, dann genießt die Frau u. a. Kündigungsschutz. Da kann man ihr nichts mehr anhaben. Moralisch eine Grauzone, aber das muss jeder für sich entscheiden.
Ich bekomme mein 5. Kind, ich habe es bis jetzt so gehandhabt, so ehrlich wie möglich mit den AGs zu sein. Ich habe nach jedem Kind wieder gearbeitet. Ich hatte Glück, es ging immer gut.
Ich hatte eigentlich mehr Angst vor dem Psychoterror, wenn der AG sich veräppelt fühlt. Ich bin dem bewußt aus dem Weg gegangen.
Ich kann aber sehr gut die Beweggründe verstehen. Ohne Geld da zu stehen mit einem Baby ist kein Spass. Ich stand nie in der Situation deswegen möchte ich gar nicht urteilen.
Mir gings nur darum: Wer gut informiert ist, tappt vielleicht weniger im Dunkeln.

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Re: Vielleicht lohnt sich ein Blick in das Mutterschutzgesetz

Antwort von Adele_, 13. SSW am 12.06.2013, 22:27 Uhr

Pintaloosa, was machst du eigentlich genau?

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Re: Vielleicht lohnt sich ein Blick in das Mutterschutzgesetz

Antwort von Pintaloosa, 14. SSW am 13.06.2013, 6:27 Uhr

Huhu,
ich bin gelernte Gemüsebauerin, bzw Gärtnerin Fachrichting Gemüsebau. Bin aber letztes Jahr auf einer Stelle am Institut für Zierpflanzen- und Gehölzwissenschaften an der Uni Hannover hängengeblieben. Offiziell bei der Baumschule angestellt ( der Baumschulchef ist superverständnisvoll und schont mich, wo er kann), aber zwei bis drei Tage die Woche bin ich zum Dienst in den Gewächshäusern bei den Zierpflanzern eingeteilt. Und der Gewächshauschef hat leicht cholerische Tendenzen. Da meine Arbeitsgruppe beinah ausschließlich aus Schwerbehinderten besteht, die nicht schwer hebendürfen und weder Pflanzenschutz, Wochenenddienste oder Fahrten mit dem Dienstauto machen, bin ich für genau diese Dinge als Entlastung eingestellt worden. Und nun bin ich schwanger und falle als "Lasttier" weg. Hinzu kommt, daß ich mit den gentechnisch veränderten Pflanzen nicht arbeiten darf, solange ich schwanger bin.

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