Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von Celina_19xx, 31. SSW am 28.10.2020, 21:40 Uhr

Thema Elterngeld Antrag

Ich kann gern helfen. Für normale Angestellte:

- Bei BV bekommt ihr vollen Lohn bis zum Mutterschutz, hier muss nichts extra beantragt werden.
- Mutterschutz: Krankenkasse zahlt 13€/Tag Mutterschaftsleistungen / der Arbeitgeber zahlt den Lohn abzhl. der 13€ (Mutterschaftsleistungen müssen beantragt werden)
- Elternzeit: Arbeitgeber zahlt nichts mehr, Anspruch auf Elterngeld (muss beantragt werden)
- Anspruch auf Kindergeld (muss beantragt werden)

1. Frauenarzt um Bestätigung des ET bitten --> SS der Krankenkasse melden, die schicken euch dann eine Bestätigung und zahlen die 13€/Tag für 6 Wochen als Einmalzahlung 50 Tage vor ET.

2. So bald wie möglich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung zur Zuzahlung zu den Mutterschaftsleistungen beantragen.

3. Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen, also spätestens innerhalb 1 Woche nach Geburt für die Frau, der Mann entsprechend früher wenn der erste Lebensmonat Elternzeit sein soll --> Bestätigung der elternzeit anfordern

4. Elterngeldantrag ausfüllen und nach Geburt mit allen Unterlagen einreichen (steht eigentlich alles drauf was man braucht)

5. Kindergeldantrag ausfüllen und nach Geburt einreichen


Mehr fällt mir gerade in Kurzform nicht ein, fragt gern falls ihr noch mehr Details braucht.

 
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