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Geschrieben von 1-5_Mami, 17. SSW am 09.03.2014, 10:56 Uhr

Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Hallo,

ich kette unseren Kinderwagen immer an das Treppengeländer an und das stört auch keinen, Fluchtwege sind alle frei. Nun hat seit einiger Zeit eine Nachbarin einen Rollator und eine weitere Nachbarin einen Kinderwagen. Die haben sich von Hausmeister jeweils 2 Ringe in die Wand machen lassen damit sie den Kinderwagen / Rollator anketten dürfen.

Nun ist meine Frage ob ich auch das Recht habe so einen Ring zu bekommen damit ich den Wagen da anschließen kann? Meine Bekannte meinte das die Hausverwaltung das anketten am Treppengeländer nämlich unterbinden kann da es verboten ist. Nun wurden mir aber schon 2 Kinderwagen geklaut da ich die nirgendswo fest anschließen sollte. Die Kinderwagen waren nur so mit Schlössern gesichert und wurden trotzdem weggetragen.

Leider haben wir eine sehr schlechte Hausverwaltung die sich auf keine Kompromisse einlässt, sich nicht um Mietmängel usw. kümmert. Ich musste auch schon wegen anderer Sachen mit einem Anwalt gegen die Hausverwaltung vorgehen und daher ist die Frage ob ich darauf verweisen kann das schon 2 Mieter so einen Ring haben und ich das gleiche Recht dazu habe. Eine andere Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen gibt es leider nicht.

lg

 
3 Antworten:

Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Mama0811 am 09.03.2014, 11:35 Uhr

Also ob du ein Recht darauf hast, weiß ich nicht.

Du kannst ja fragen und mit den anderen beiden Ringen begründen.

Allerdings, wenn es für dich am Geländer ok ist und es andere nicht stört, würde ich es vllt so lassen!? Wenn die Verwaltung eh schwierig ist...

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von 1-5_Mami, 17. SSW am 09.03.2014, 11:43 Uhr

Naja mein einer Nachbar mit dem ich immer Schwierigkeiten habe wollte das der Hausverwaltung melden. Ich hatte die Hausverwaltung ja schon mehrfach um so einem Ring gebeten aber die haben nie reagiert.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Snowfläke am 10.03.2014, 12:43 Uhr

Im Flur geht es um "Allgemeinfläche", die allen Miteigentümern
zu gleichen Teilen gehört.
Es hängt aber auch davon ab, ob ihr in einem reinen Mietswohnhaus wohnt,
oder ob es eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) ist.

Jeder Eigentümer hat im Flur genau gleich viel oder wenig Rechte wie der
andere Miteigentümer..

Schlussendlich ist es immer eine Ausmachungssache zwischen allen Miteigentümern.
Dies ist allerdings österreichisches Recht, im Deutschen kenne ich mich nicht aus...

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