April 2010 Mamis

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Geschrieben von rike28, 8. SSW am 17.08.2009, 12:34 Uhr

mutterschutzgesetz

hallo Mädels,

kennt sich jemand mit dem Mutterschutzgesetz aus? Ich arbeite zur Zeit als Reinigungskraft in einer Praxis. Abends von 21.00 bis 23.00 Uhr. Gilt das Gesetz, abends nur bis 20.00 zu arbeiten auch für Reinigungskräfte?

Liebe Grüße Rike

 
4 Antworten:

Re: mutterschutzgesetz

Antwort von vovo, 6. SSW am 17.08.2009, 13:14 Uhr

hm kenne mich da nun nich so aus.. aaaaber hast du schonmal hier bei der Frau ,,Bader" ( heißt sie glaub ich) nachgefragt.. die ist hier doch für solche Rechtsfragen zuständig und weiß sicher Rat.


Lg vovo

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Re: mutterschutzgesetz

Antwort von ChihuahuaLady, 7. SSW am 17.08.2009, 19:37 Uhr

Ich arbeite auch als Reinigungskraft.
Soweit ich weiß musst du streng deine Zeiten einhalten. Ob das dann auch nach 20uhr gilt weiss ich nicht. Kann ich aber gerne raus bekommen.
Mein FA meinte sogar das ich durch die Reiniger und das Eimer schleppen ein evtl. Beschäftigungsverbot bekomme. Wusst ich auch nicht.
Solltest du genau Info wollen, sag mir bescheid. Ich arbeite in einem Gericht. Die geben mir gerne Auskunft.
Viele grüße

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Re: mutterschutzgesetz

Antwort von rike28, 8. SSW am 18.08.2009, 10:10 Uhr

Vielen lieben dank, wenn ich noch fragen hab, dann mail ich dir!
LG Rike

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Re: mutterschutzgesetz

Antwort von Syndea, 6. SSW am 18.08.2009, 18:49 Uhr

Ich habe noch einen Nebenjob, samstags arbeite ich immer noch bei einem Discounter in der Spätschicht die bis 21:30 geht. Jetzt darf ich nur noch bis 20:00 Uhr arbeiten. "SCHADE" ;)

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