April 2020 Mamis

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Geschrieben von Saphira2013, 31. SSW am 15.02.2020, 13:20 Uhr

Mutterschutz

Hey ich erinnere mich nicht mehr genau wie das damals bei meinem Sohn war.
Vom Frauenarzt bekommt man ja demnächst einen Schein für die KK mit dem voraussichtlichen ET, wo man die Rückseite ausfüllt und zur KK schickt. So und für den AG? Hatte am Anfang der Schwangerschaft eine Bestätigung vom FA abgeben. Aber in der Zwischenzeit wurde mein ET um 4 Tage nach hinten geschoben. Bekomme ich nochmal was für den AG oder soll ich den Schein für die KK kopieren? Weil sonst bin ich für den AG schon im Mutterschutz und für die KK nicht. Würde ja dann Geld verlieren.

 
5 Antworten:

Re: Mutterschutz

Antwort von Louisa16 am 15.02.2020, 13:46 Uhr

Ich denke beides ist möglich. Wichtig ist nur, dass er den neuen ET kennt.

Bei mir wurde am irgendwann Anfang der Schwangerschaft auch der ET korrigiert. Ich hatte damals dem Arbeitgeber direkt ein neues Schreiben vom Frauenarzt mit dem korrigierten ET gegeben.

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Re: Mutterschutz

Antwort von Brino86, 31. SSW am 15.02.2020, 14:55 Uhr

Hey,

genau die bekommst von von deinen Fa.
ich hab meine am Montag bekommen, den 1. Schein auf der Rückseite ausgefüllt und zur Kk geschickt. Den 2. Schein wollte ich Kopieren, da hat man aber leider von der Schrift nichts erkennen können.
Deswegen ab in den Umschlag .... mit einen kleinen Zettel bei .... zum AG geschickt mit der bitte um Rückverand. Hat alles geklappt .... wurde abgestempelt und war gestern bei uns schon wieder im Briefkasten

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Re: Mutterschutz

Antwort von Saphira2013, 31. SSW am 15.02.2020, 15:46 Uhr

Ok danke bin gespannt ob ich den Schein am Mittwoch bekomme. Aber für wen oder was ist den der 2 Schein, wenn der AG es dir wieder zurückschicken sollte?

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Re: Mutterschutz

Antwort von Maikäferchen2017, 32. SSW am 15.02.2020, 16:41 Uhr

Ich würde glaub ich entweder den Schein für die KK kopieren oder sonst die Seite aus dem Mutterpass, wo auch der korrigierte ET drauf steht.
Bei meiner Bescheinigung hat die Ärztin sich damals auch vertan und einen Tag später den MuSchu-Beginn eingetragen, da meinte mein Chef, so genau nehmen die das nicht, eigentlich bräuchten sie noch nicht mal zwingend diese Bescheinigung, es würde reichen, wenn ich ihnen halt die Seite aus dem Mutterpass kopiere.

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Re: Mutterschutz

Antwort von Brino86, 31. SSW am 15.02.2020, 18:38 Uhr

Die durch Schrift ist für dich .... kann aber auf Verlangen des AG vorgezeigt werden.
Deswegen wurde von meinem AG ein Stempel drauf gemacht und zurück an mich geschickt

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