April 2019 Mamis

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Geschrieben von Charo258 am 26.11.2018, 10:25 Uhr

Mutterschaftssgeld

Soweit die Beschäftigungsverbote sowie der Entbindungstag in eine Elternzeit fallen, erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR je Kalendertag, wenn Sie während der Elternzeit nicht teilzeitbeschäftigt sind.

Bleibt die Frage offen ob es dann nicht besser wäre die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes zu kündigen damit du evtl. Wieder volle Bezüge bekommst. Beamte erhalten bis Ende Mutterschutz also 8 Wochen nach Geburt die vollen Bezüge. Frag doch mal in der Besoldungsstelle nach.

 
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