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Geschrieben von Jacky840611, 20. SSW am 24.11.2018, 18:27 Uhr

Mutterschaftssgeld

Ich habe gerade auf der Seite meiner KK gelesen, dass man vom Arzt ein Attest über die SS bekommt (Eine für den AG und eine für die KK)
Ich habe auf Nachfrage eine Bescheinigung für den AG bekommen. Habt ihr so eine Bescheinigung bekommen? Ich kann erst in anderthalb Wochen beim Arzt nachfragen. Habt ihr solch eine Bescheinigung bei der KK schon eingereicht? Besser früh als spät oder?
Dann möchte mein AG irgendeinen Schein von der KK. Wisst ihr was die wollen? Ich rufe Montag mal bei meiner KK an

 
11 Antworten:

Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von Feluel am 24.11.2018, 20:40 Uhr

Dem Arbeitgeber die Ss zu melden und ggf. eine Bestötigung auszuhändigen ist klar. Der Krankenkasse meldest du erst ich glaub 7 Wochen vor Entbindungstermin. Da bekommst eine Bestötigung von deinem Arzt extra für dir Kk. Vorher hab ich der Kk nie etwas gemeldet. Und der Arbeitgeber braucht normal auch nichts von dir was du bei der Kk anfordern musst....

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von liwei, 18. SSW am 24.11.2018, 21:15 Uhr

Ich hab meiner kk nie etwas gemeldet. Außer nach der Geburt, dass das Kind da ist.

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von Feluel am 24.11.2018, 21:57 Uhr

Wenn du aber das Mutterschaftsgeld bekommen willst... dann musst du das denen ja schicken... bei meiner Kk ist das dann dass ich erst das Geld bis zum entbindungstermin überwiesen bekomme und sobald ich denen dann die Geburtsurkunde schicke, den Rest.

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von LowSoulflyer, 34. SSW am 25.11.2018, 1:11 Uhr

Hallo aus dem Januar Bus.
Bei einem meiner Termine stand der Hinweis ‚7-Wochen-Bescheinigung‘ dabei.
Der Termin war dann wie der Name schon sagt 7 Wochen vor Termin und ich habe zwei Bescheinigungen bekommen. Eine für meinen Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse.
Habe beide dementsprechend weitergeleitet. Die Krankenkasse wollte sie bei der Beantragung vom Mutterschutzgeld und meinem Arbeitgeber habe ich sie mit der Info über meine Elternzeit beigelegt.

Melli

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von liwei, 19. SSW am 25.11.2018, 11:07 Uhr

Liegt wohl daran, dass ich privatversichert und beamtin bin. Ich glaub da ist das anders

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von beyondthemaze am 25.11.2018, 11:55 Uhr

Ja, als Beamte bekommst du ganz normal deine Bezüge weiter im Mutterschutz. Da geht nichts an die Krankenkasse.

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von Charo258 am 25.11.2018, 12:16 Uhr

Die Bescheinigung bekommst du ab der 34 ssw vom Dok. Das schickst du an die kk. Geh mal am besten auf die HP der kk dort findest du evtl. Noch ein Formular dass die kk das Mutterschaftsgeld dann dem AG melden darf. Das schickst du dann gleich mit dann kriegt der AG die Berechnung der kk damit er dir dann die Differenz Mutterschaftsgeld - Gehalt auszahlen kann. Aber wie gesagt läuft erst ab der 34. Woche.

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von liwei, 19. SSW am 25.11.2018, 18:15 Uhr

Weiß jemand was man noch bekommt, wenn man noch in elternzeit ist und innerhalb dieser das nächste Kind bekommt? Dann verdient man ja nichts. Ich bin wie gesagt Beamtin in elternzeit.

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von Feluel am 25.11.2018, 18:59 Uhr

Wie das bei Beamten ist, weißlich leider nicht... aber da findest bestimmt irgendwo Info, wenn das bei Google eingibst.

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von Charo258 am 26.11.2018, 10:25 Uhr

Soweit die Beschäftigungsverbote sowie der Entbindungstag in eine Elternzeit fallen, erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 EUR je Kalendertag, wenn Sie während der Elternzeit nicht teilzeitbeschäftigt sind.

Bleibt die Frage offen ob es dann nicht besser wäre die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes zu kündigen damit du evtl. Wieder volle Bezüge bekommst. Beamte erhalten bis Ende Mutterschutz also 8 Wochen nach Geburt die vollen Bezüge. Frag doch mal in der Besoldungsstelle nach.

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Re: Mutterschaftssgeld

Antwort von Maroulein am 29.11.2018, 14:38 Uhr

Genau so geht es,aber meine KK z.b.war super fix,von denen hab ich das Geld zwei Tage später gehabt

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