Geschrieben von Zwerg2010, 35. SSW am 11.10.2010, 10:22 Uhr |
Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
...völlig unaufgeregt nur zur Klarstellung/Info für alle die, die es interessiert:
Wir sind hier in der BRD, also ist dt. Recht anzuwenden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt dazu:
"Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend (wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt im Sinne von Paragraf 6 Absatz 1 Mutterschutzgesetz). Bei einer Frühgeburt sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte."
Eine gesetzliche Definition gibt es nicht, weshalb auf die medizinische Definition zurückgegriffen wird. Hiernach gelten Kinder, die vor der 37. SSW UND (gleichzeitig) mit weniger als 2.500g zur Welt kommen idR (Ausnahmen bestätigen die Regel, daher wird immer ein individuelles ärztliches Attest verlangt, welches die Frühgeburt bescheinigt) als "Frühchen" oder "Frühgeburt" bezeichnet.
Re: Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
Antwort von Steffibaldzum2malmama, 34. SSW am 11.10.2010, 10:25 Uhr
also wäre meine maus momentan trotz ab morgen 35. woche aber mit einem gewicht über 2500 g keine frühgeburt mehr? oder wie darf ich das jetzt verstehen?
Re: Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
Antwort von Zwerg2010, 35. SSW am 11.10.2010, 10:44 Uhr
grds. richtig - es sei denn, der Arzt attestiert dir aufgrund anderer Gegebenheiten etwas anderes.
Re: Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
Antwort von 1337, 34. SSW am 11.10.2010, 11:15 Uhr
Doch, auch wenn sie mehr wiegt, aber vor der 37. SSW kommt, ist sie ein Frühchen. Kommt deinem Geldbeutel zu Gute! Es gibt dann nämlich länger Muttschutzgeld statt Elterngeld.
Frag also auf jeden Fall im KH nach.
Hatte das schon zweimal: Nr. 1: 35+4 und 2600 g, Nr. 2: 35+3 und 2530 g.
LG
Re: Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
Antwort von Zwerg2010, 35. SSW am 11.10.2010, 11:20 Uhr
Fragen sowieso immer nach der ärztlichen Bescheinigung - gibt ja auch länger Mutterschutz!
Re: Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
Antwort von 1337 am 11.10.2010, 11:59 Uhr
Genau, das meinte ich ja. Weil man im Mutterschutz ja noch mehr Geld hat als in der Elternzeit.
Re: Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
Antwort von Zicklein3, 35. SSW am 11.10.2010, 12:06 Uhr
Mein Sohn war in der 37.SSW gekommen, wog aber 3640 gr und war 55cm groß und zählte nicht als Frühgeburt, da der ET ja auch falsch sein kann. Der errechnet stimmt oft nicht.
Sein ET wäre der 31.7 gewesen und er kam am 9.7!
Re: Licht ins Dunkel - Frühgeburt...
Antwort von dawn, 37. SSW am 11.10.2010, 13:04 Uhr
ich habe letztens noch mit der hebi vom GVK darüber gesprochen und sie hat mir gesagt, dass ein baby was ca. in der 35 ssw. geboren wird, aber schon über 2500 g wiegt trotzdem ein frühchen ist! da es nicht nur etwas mit dem gewicht zu tun hat, das baby muss auch "reif" genug sein.
genauso ist das mit diabetis kindern, die sind auch oft groß und schwer, trotzdem heißt das noch lange nicht, dass sie auch reif genug ist.
@dawn
Antwort von Zwerg2010, 35. SSW am 11.10.2010, 13:53 Uhr
auch richtig - denn wenn das Baby noch nicht "reif" ist, sog. "Reifedefizite" hat und z.B. noch beatmet werden muss o.Ä. wird der Arzt auch sofort so eine Bescheinigung ausstellen. Wie gesagt, es gibt keine gesetzliche Definition, sondern nur eine "Richtschnur" und jede Menge massig Abweichungen von dieser Richtschnur, die wieder völlig individuell sind. Ist doch super, in einem Deutschland, wo alles möglich genau geregelt ist, ist eigentlich nichts geregelt... man darf nicht nach den Regeln gucken, sondern muss die "Schlupflöcher" nur aufdecken
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