Dezember 2019 Mamis

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Geschrieben von BuTeSaDe, 14. SSW am 19.06.2019, 18:50 Uhr

Kennt sich hier einer mit Arbeitsrecht aus?

Ja, ich hab die Frage schon an die Expertin gerichtet, aber ich weiß ja nicht wie fix da so geantwortet wird - kennt sich hier vielleicht jemand aus? Kugelt vielleicht sogar eine Anwältin hier mit?

Ich habe eine Anstellung mit 40 Std./Woche. Hier leiste ich bereits in einer 5 Tage Woche Überstunden (teilweise 8,5 Stunden/täglich und mehr).
In meinem Arbeitsvertrag habe ich damals zugestimmt, wenn es betrieblich notwendig ist wöchentlich 10 Überstunden zu leisten.

Mein Chef möchte nun die Arbeitszeit auf den Samstag ausweiten. Ich habe hierzu nun 2 Fragen:

- Sind Überstunden am Samstag trotz meiner Überstunden von Mo.-Fr. zulässig?
- wären Überstunden Samstags zulässig, wenn er mich verpflichtet von Mo.-Fr. 8 Stunden und nicht mehr zu arbeiten?


Ich find diese "Brechstangen"-Methodik gerade einfach kacke...

 
3 Antworten:

Re: Kennt sich hier einer mit Arbeitsrecht aus?

Antwort von Nijo90, 16. SSW am 19.06.2019, 20:03 Uhr

Das steht ganz gut im MuschG. Du darfst täglich 8,5 Stunden und in der Doppelwoche (d.h. meiner Meinung inklusive Samstag) nicht mehr als 90 Stunden arbeiten. Sonntag und Feiertag nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung.

LG Josi

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Re: Kennt sich hier einer mit Arbeitsrecht aus?

Antwort von BuTeSaDe am 19.06.2019, 20:58 Uhr

Danke für deine schnelle Antwort.

Gelesen habe ich das auch. Mal sehen wie es wird.

Mich frustriert diese Brechstangen-Methode. Nicht unbedingt für mich, wobei ich lieber in der Woche länger mach als dann auch noch samstags zu gehen. Aber mein "Ende" wäre ja absehbar. Sondern besonders auch für die anderen im Team. Dann lieber motivieren und freiwillig Überstunden machen.

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Re: Kennt sich hier einer mit Arbeitsrecht aus?

Antwort von Mojo_Jojo, 13. SSW am 21.06.2019, 7:28 Uhr

Hi,

ich arbeite im Personalwesen, bin ich aber kein Arbeitsrechtprofi. Also ich versuche mal mit meinem Halbprofi-Wissen zu antworten ;)

Wichtig sind hier drei Punkte, denke ich.

1. Steht in deinem Arbeitsvertrag, dass auch der Samstag als Werktag gilt? Wenn ja, gilt hier das Weisungsrecht deines Arbeitsgebers und er kann grundsätzlich die Arbeitszeit und somit auch Überstunden für den Samstag anordnen.

2. Steht in deinem Vertrag, dass du Überstunden leistest, wenn es betrieblich notwendig ist. Dein Arbeitgeber kann also nicht pauschal Überstunden für die nächsten X Monate anordnen, weil er möchte, dass ihr Samstags auch arbeitet. Überstunden setzen eine betriebliche Notwendigkeit voraus, es braucht also einen Grund.

3. Redest du in deinem Beitrag von Arbeitszeit am Samstag. Wenn dein Arbeitgeber die Arbeitszeit auf den Samstag ausweiten möchte, musst du von Mo-Fr. auch entsprechend weniger arbeiten. Wenn er aber Überstunden anordnet, gilt wieder die Frage der betrieblichen Notwendigkeit. Man muss also unterscheiden zwischen Arbeitszeit und Überstunden.

Soweit ich weiß, kann dir dein Chef über die vertraglich vereinbarten Überstunden keine weiteren Überstunden anordnen. Wenn du also von Mo-Fr. schon 8 Stunden Überstunden geleistet hast, könnte er nur noch 2 weitere Überstunden für Samstag anordnen. Alles weitere müsstest du ablehnen können. Zumal ja bei dir auch noch das Mutterschutzgesetz greift.

Ich hoffe das hilft ein bisschen weiter.
Das Gute ist ja, wie du schreibst, dass bei dir ein Ende in Sicht ist.

Ach, falls ihr einen Betriebsrat habt, den miteinbeziehen, wobei der eh ein Mitbestimmungsrecht bei angeordneten Überstunden hat und informiert werden müsste.

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