Juli 2019 Mamis

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Geschrieben von Charly0815 am 20.01.2019, 4:38 Uhr

Keine Sorge

Liebe Erstellerin des Ausgangposts, hast Du in die Verordnung mal reingeschaut? Weißt Du worum es WIRKLICH geht? Ich glaube irgendwie nicht... Dein Link aufs BGBl ist dafür nämlich nicht hilfreich...
Eingeschränkt wird lediglich die Verwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu NICHTMEDIZINISCHEN Zwecken. Und selbst dort geht es in erster Linie um einen Ärztevorbehalt, nicht um eine Einschränkung des US an sich.
Also ja, wenn jemand zum US erklärt NUR deswegen geht, um das Baby zu sehen, dann fällt das wohl zukünftig drunter. Wenn aber eine Frau zum Arzt geht, weil sie beunruhigt ist, darf dieser nach wie vor US machen in JEDER Vorsorgeuntersuchung. Ändern wird sich allenfalls die Begründung, vielleicht sogar die Geldmacherei mit zusätzlichem US reduziert. Sonst ändert sich nichts.
Es gibt auch keinerlei neuen Erkenntnisse zur Schädlichkeit eines US.
Ich persönlich bin auch eher ein Skeptiker ggü US und sonstiger pränataler Diagnostik, lehne durchaus mal etwas ab, denn ich finde schon, dass die ungeborenen Kinder unruhiger sind während des US und CTG. Trotzdem stört es mich immer sehr, wenn unseriöse Seiten seriöse Informationen missverstehen oder bewusst falsch wiedergeben und damit Unsicherheit schüren.
Für alle, die es interessiert: Hier der Link des Ministeriums mit den FAQ zur NiSV, um deren Neufassung handelt es sich nämlich.

https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/warum-die-nisv/

 
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