April 2017 Mamis

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von steffichen91, 28. SSW  am 23.01.2017, 19:32 Uhr

Grund für ein Beschäftigungsverbot

Guten Abend,
ich brauch mal wieder euren Rat.

Ich hab ja schon seit längerem mit Rückenschmerzen zu kämpfen (wie auch schon in der 1 SS, nur jetzt bisschen mehr) und hatte das vor 2 wochen auch schon bei der FA angesprochen.
sie meinte deswegen gibt sie mir zu dem Zeitpunkt kein BV und hatte mich aufgrund meiner Erkältung krank geschrieben.

Heute war ich wieder arbeiten und hab festgestellt nach 2 Stunden laufen das es wieder anfängt im Rücken weh zu tun. Hab mich dann an die Kasse gesetzt (Verkäuferin) und beim sitzen ist es schlimmer geworden. Als ich dann zu Hause war hatte ich ein derbes ziehen im Unterleib.

Was meint ihr sollte ich morgen nochmal zum FA gehen und das sagen oder istdas kein Grund für BV??

Oder soll ich einfach Zähne zusammen beißen und nicht zimperlich sein?!!

Wäre über Rat dankbar

Lg Steffi

 
14 Antworten:

Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Marleen 85, 30. SSW am 23.01.2017, 19:46 Uhr

Also ich würde es versuchen mit bv, für was da noch hin quälen , dankt dir auch keiner ansonsten übertreib es ein bisschen , das du auch nicht mehr schlafen kannst etc.dann muss sie es eigentlich machen ...lg und berichte mal

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von vio-vio am 23.01.2017, 21:50 Uhr

Ich würde auch das auf jeden Fall ansprechen und wenn es nicht gehen sollte, dann zum Hausarzt und dich krankschreiben lassen...

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Estepona, 31. SSW am 24.01.2017, 8:56 Uhr

Puh, ich kenne mich damit nicht so aus. Für ein BV muss es gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind geben. Das Ziehen im Unterleib könnte natürlich dafür sprechen, da es durch die Arbeitsbelastung kommt. Evtl. muss das aber das Gewerbeamt oder der Betriebsarzt entscheiden, gibt es da nicht auch eine Unterscheidung?

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Motte2017 am 24.01.2017, 23:00 Uhr

Ähhh geht's noch?
Bitte mal über den Tellerrand schauen!

Muss ja auch alles von Leuten finanziert werden

Übertreiben... ich glaube es hackt!

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Motte2017 am 24.01.2017, 23:05 Uhr

Huhu

Zieh durch mit der Arbeit bis die Ärztin (!!) der Meinung ist das ein BV notwendig ist.

Solange die nix sagt kannst du arbeiten.
Bleib bei der Wahrheit.

Du wirst stolz auf dich sein.
Lg und alles Gute.

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Marleen 85, 30. SSW am 25.01.2017, 10:17 Uhr

Durchziehen , ich glaub es hackt . Warum sollte sie wenn es ihr nicht gut geht es geht um das Baby und nicht um die doch so tolle Arbeit , mich hat mein Chef alles alleine machen lassen mir ging es mieserabel habe auch sofort eins bekommen weil wir ich und mein Baby Gefährdet waren . Also nichts hier mit durchziehen .......

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Motte2017 am 25.01.2017, 11:37 Uhr

Ja, durchziehen wenn es so gut geht dass kein Beschäftigungsverbot oder AU ausgesprochen wird, dann kann man durch aus arbeiten gehen. Und Tipps zu geben sich bewusst anzustellen sind echt dreist finde ich ganz schön heftig von dir. Die Ärzte haben nicht umsonst studiert um über sowas entscheiden zu können. Leidtragende sind immer die die dann wirklich was haben und denen nicht geglaubt wird, weil so viele schwarze Schafe dazwischen waren.
Unmöglich, Ärzte zu manipulieren indem man etwas bewusst heftiger darstellt als es ist, und das hast du oben geschrieben.

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Motte2017 am 25.01.2017, 11:40 Uhr

Es geht hier um "das sie etwas übertreiben soll um das zu bekommen" und die tolle Arbeit finanziert den Lebensunterhalt und wer nicht arbeiten geht, und das weil er etwas übertrieben hat, sollte nicht vergessen dass das Gehalt während Bv von Leuten bezahlt wird, die ihren Popo morgens aus dem Bett bekommen müssen und es den vielleicht auch nicht immer ganz toll geht. Und deshalb sollte man die Entscheidung schon den Ärzten überlassen. Ist ja ein Trend geworden direkt Beschäftigungsverbot einzufordern, ohne dass der Arzt es selber anleiert.

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Marleen 85, 30. SSW am 25.01.2017, 16:16 Uhr

Es ist ihr schlecht gegangen , wenn du richtig lesen kannst sonst hätte sie hier nicht rein geschrieben , und Ärzte können auch nicht in einen rein gucken wie schlecht es einem wirklich geht , deshalb habe ich geschrieben das sie zur Not auch etwas übertreiben kann weil viele Ärzte auch denken ach geht schon obwohl es halt eben nicht geht , und ich auch oben in ihrem Beitrag raus lesen konnte das sie selbst nicht ganz wusste ob sie evtl. zu zimperlich ist , und das ist sie meiner Meinung nach nicht wenn sie starke rückenprobleme hat uns ziehen , wollte ihr nur mut machen .so und von rum lügen war nie die Rede .und der Beitrag war auch nicht an dich , du hast deine und ich meine Meinung , fertig aus !!!!

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Motte2017 am 25.01.2017, 16:31 Uhr

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Marleen 85, 30. SSW am 25.01.2017, 20:57 Uhr

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Chanisaya, 34. SSW am 25.01.2017, 22:22 Uhr

Hallihallo aus dem März-Bus!

Ich wollte nur mal sagen, dass ein BV nicht nur dann angebracht ist, wenn es der Mutter oder dem Kind bereits schlecht geht, sondern auch, damit genau dies von vorneherein verhindert werden kann.

Ich habe mein BV aufgrund der Art meiner Tätigkeit bekommen, obwohl es mir absolut blendend ging. Bin ich deswegen ein Sozialschmarotzer? Ich denke nicht.

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von Marleen 85, 30. SSW am 25.01.2017, 22:36 Uhr

Genau so ist es!!!! Gut gesagt

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Re: Grund für ein Beschäftigungsverbot

Antwort von SweetBunny4321, 23. SSW am 26.01.2017, 16:36 Uhr

So war es bei mir auch. Mein AG hat am Anfang eine Gefahrenbeurteilung laut MuSchuGesetz gemacht und konnte mir keine andere Tätigkeit zuweisen, so dass er mich ins BV geben musste.

Viele denken immer noch, dass nur der Arzt ein BV aufstellen kann... :)

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