Geschrieben von PlohajaKisa4ka, 28. SSW am 05.04.2020, 9:25 Uhr |
Geruch am Arbeitsplatz
Schwangerschaftsbeschwerden sind kein Grund für ein BV. Da dieser Arbeitsplatz deine Schwangerschaft nicht gefährdet. Dir ist lediglich übel, wie wahrscheinlich 80-90% der Schwangeren in der Frühschwangerschaft. Nach der 6. Woche rutscht du dann ins Krankengeld. Jedoch wird eine Schwangerschaftsbedingte Krankschreibung und eine damit verbundene verminderte Gehaltszahlung nicht mit in dein Elterngeld gerechnet.
Vielleicht geht es dir auch bald schon besser!!:) vielen ist nach der 12.,16. Woche nicht mehr übel!
- Geruch am Arbeitsplatz - Myla1997, 9. SSW 01.04.20, 11:44
- Re: Geruch am Arbeitsplatz - Kaddy85, 15. SSW 01.04.20, 12:07
- Re: Geruch am Arbeitsplatz - Johidesi, 6. SSW 01.04.20, 16:45
- Re: Geruch am Arbeitsplatz - Kaddy85 01.04.20, 20:11
- Re: Geruch am Arbeitsplatz - Chrisi90, 7. SSW 02.04.20, 8:17
- Re: Geruch am Arbeitsplatz - PlohajaKisa4ka, 28. SSW 05.04.20, 9:25
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