Juli 2019 Mamis

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Geschrieben von Mauersegler, 33. SSW am 16.05.2019, 8:44 Uhr

Geburtsurkunde / Bürokram

Hallo,

ich habe jetzt herausgelesen, dass ihr zum Zeitpunkt der letzten Entbindung noch nicht verheiratet wart. Wahrscheinlich hast du deshalb sowohl deine Geburtsurkunde (abzugeben im Krankenhaus, damit die Geburtsurkunde des Kindes beantragt werden kann) gebraucht. Die deines Mannes habt ihr wahrscheinlich für die Vaterschaftsanerkennung benötigt.
Wenn ihr nun verheiratet seid, benötigt ihr nur noch die Eheurkunde. Die genügt, damit das Krankenhaus die Geburt des Nachwuchses melden kann und somit die Geburtsurkunden beantragt werden können. Im Zweifelsfall noch mal im Krankenhaus bzw. beim Standensamt des voraussichtlichen Geburtsortes nachfragen.

Alles andere hast du ja soweit.
Die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld werden am besten nach Entbindung und Ausstellung der Geburtsurkunde des Kindes gestellt. Vorbereiten kann man das ja schon mal... ausfüllen, soweit man schon Bescheid weiß, den Rest dann nachtragen. Für diese Anträge brauchst du nur noch die Urkunde des Kindes.

Für den Elterngeldantrag benötigt ihr auch die Gehaltsnachweise deines Mannes bzw. einen Steuerbescheid.

Liebe Grüße

 
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