von Chrissi1988, 20. SSW am 19.07.2011, 12:07 Uhr |
Fragen zur Elternzeit
Da ich zum ersten Mal schwanger bin, ist dieser ganze Papierkram Neuland für mich... aber ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann
1. Wann beginnt die Elternzeit? Nach der Entbindung oder nach den 8 Wochen Mutterschutz?
2. Ich möchte gerne 12 Monate in Elternzeit gehen. Sollte die Elternzeit nach den 8 Wochen Mutterschutz beginnen, nehme ich mir dann ab Februar 12 Monate Elternzeit oder wird diese schon auf den Mutterschutz angerechnet und ich kann nur noch 10 Monate nehmen??
3. Mein Mann würde auch ganz gerne für einen Monat zuhause bleiben. Vätern steht ja auch max. 2 Monate Elternzeit zu. Kann er "seine" Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen oder geht das nicht solange ich mich im Mutterschutz befinde?
Ist das alles kompliziert... Da wird man ja ganz verrückt!
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Nicht-krank-nur-schwanger, 18. SSW am 19.07.2011, 12:44 Uhr
Die Elternzeit beginnt am Geburtstag des Kindes, der Mutterschutz wird dazugerechnet.
Eventuelles Mutterschutzgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet, so dass du im Endeffekt zwar 12 Monate nimmst aber nur 10 bezahlt bekommst...
zu deinem Mann:
Also wenn dein Mann Elternzeit nehmen will, muss er MINDESTENS 2 Monate nehmen, und die innerhalb von 14 Monaten nach Geburt des Kindes. Nur ein Monat geht nicht. Innerhalb der 14 Monate ist es egal wann er die 2 Monate nimmt...einreichen sollte er den Antrag aber in der 8ten Woche vor beginn der Elternzeit, da er 7 Wochen vorher einreichen muss und erst 8 Wochen vorher Kündigungsschutz besteht...
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Chrissi1988, 20. SSW am 19.07.2011, 12:52 Uhr
Aaahh... da haste mir ja schonmal ein ganzes Stück weitergeholfen
Vielen vielen Dank!!
Ich wusste nicht, dass er 2 Monate nehmen MUSS (das ja doof
)
Aber ich verstehe das richtig, dass mein Mann nach der Geburt für zwei Monate zuhause bleiben kann und er dann 67% seines Nettoeinkommens bekommt??? Und ich bekomme dann volles Mutterschutzgeld oder wird das trotzdem verrechnet, obwohl ich selber ja noch keine Elternzeit habe??
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von sternenfee75, 19. SSW am 19.07.2011, 12:55 Uhr
Das ist richtig, du bekämst dann das Mutterschutzgeld, im Grunde also dein volles Gehalt und er 67 %.
Nach den 8 Wochen bekommst du dann das Elterngeld für 10 Monate. Es sei denn, du splittest.
Elterngeld und Elternzeit sind übrigens 2 vers. Sachen.
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Hoffi79, 21. SSW am 19.07.2011, 13:04 Uhr
Ist das Elterngeld nicht jetzt auf 65% reduziert worden, oder hab ich da was falsch verstanden?
Bin mir aber nicht so sicher...
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Nicht-krank-nur-schwanger, 18. SSW am 19.07.2011, 13:12 Uhr
Elterngeld liegt bei einem Verdienst bis 1250€/brutto bei 67% alles was darüber liegt gibts 65%, maximal 1800€...
Da du die ersten 2 Monate auf alle Fälle zuhause bleibst (wg. Mutterschutz) werden die dir immer mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet...wann dein Mann daheim bleibt ist egal, er bekommt seinen Prozentsatz (ist ja nicht im Mutterschutz)
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Chrissi1988, 20. SSW am 19.07.2011, 13:26 Uhr
Dankeschön für eure Antworten
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Chrissi66, 21. SSW am 19.07.2011, 13:43 Uhr
Also mein Arbeitskollege ist vor zwei Jahren nur einen Monat in Elternzeit gegangen. Ich habe auch nichts davon gehört, dass sich das geändert hätte. Kann ich aber auch verpasst haben.
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Nicht-krank-nur-schwanger, 18. SSW am 19.07.2011, 13:56 Uhr
http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld /elterngeld.xml?ceid=100383
wenn man die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen will, muss einer mindestens 2 Monate Zuhause bleiben...Maximal 12 Monate für den anderen sind möglich...also bleibt der Mann nur einen Monat daheim, dann gibts halt nur 13 Monate Elterngeld...
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Nicht-krank-nur-schwanger, 18. SSW am 19.07.2011, 13:59 Uhr
...wenn du das so meintest...aber ich glaube laut demhier müssen es 2 Monate sein:
Ein Elternteil kann längstens für 12 Monate Elterngeld beziehen, wenn er in dieser Zeit keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (bis zu 30 Wochenstunden sind gestattet) ausübt. Anspruch auf zwei weitere Monate (Partnermonate) besteht für die Eltern nur dann, wenn auch der andere Elternteil für zwei Monate nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen verringern (zum Beispiel durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit oder im Mutterschutz).
in der Formulierung steht nämlich nichts von maximal 2 Monate?!?
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Chrissi66, 21. SSW am 19.07.2011, 14:09 Uhr
Ja, wenn der Papa nur einen Monat nimmt, sind halt insgesamt nur 13 Monate möglich. Sprich man lässt einen Monat einfach sausen.
Hatte deine Antwort nur so verstanden, dass der Mann entweder zwei Monate nehmen muss oder halt gar keinen. Und das stimmt halt nicht. Er kann genauso gut nur einen Monat nehmen. Die Frau kriegt aber halt trotzdem nur 12 bezahlt und nicht 13.
Muss man halt gucken, was in der jeweiligen Situation das Schlauste ist.
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Chrissi66, 21. SSW am 19.07.2011, 14:14 Uhr
Nö, nicht maximal. Folgende Konstellation ist z.B. auch möglich:
Frau: 8, Mann: 6 --> insgesamt 14
Also jeder Partner kann nur höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen. Insegsamt dürfen es aber nicht mehr als 14 sein.
Weniger zu nehmen ist immer möglich, denn da spart der Staat dann schließlich Geld.
Re: Fragen zur Elternzeit
Antwort von Nicht-krank-nur-schwanger, 18. SSW am 19.07.2011, 14:27 Uhr
das maximal hatte ich auf die Verlängerung von 2 Monaten bezogen, ach, per mail ist das immer so blöd zu formulieren! Ich deute das so, dass wenn man die Partnermonate machen will sich das auf 14 Monate verlängert, einer aber mindestens 2 Monate nehmen muss, von 13 Monaten oderso hab ich noch nie was gelesen, deshalb macht mich deine Aussage da schon stutzig, vorallem, weil die Partnermonate ja dazu dienen sollen, dass auch mehr Männer sich um die Kinder kümmern und wo das mit der umstellung auf Elterngeld aufkam, da hieß es immer mindestens 2 Monate...
Ach Kompliziert...ich geh vielleicht nochmal googeln...
Also meiner nimmt die 2 Monate, da entfällt schonmal das Problem...
Nur 1 Monat für den Vater...hab mich nochmal schlau gemacht...
Antwort von Nicht-krank-nur-schwanger, 18. SSW am 19.07.2011, 16:07 Uhr
Also Mädels, ich hoffe ich kriegs verständlich ausgedrückt...
Es geht, dass der Partner nur 1 monat zuhause bleibt, siehe hier Seite 46
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pd f-Anlagen/elterngeld-dossier-pdf,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
aber nur unter folgender Bedingung mit inanspruchnahme der Partnermonate(so habe ich das jetzt verstanden):
Vorraussetzung: Die Mutter war vorher Erwerbstätig und erfüllt somit die 2 Monate Erwerbsminderung, dann teilt sich das wie folgt auf:
Vater 1 Monat Elternzeit, Mutter 10 Monate Elternzeit + 2 Partnermonate->13 Monate
Wenn ich mich wieder irre, bitte korrigieren...
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