April 2020 Mamis

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von jessiexboux  am 02.07.2020, 14:40 Uhr

Frage

Hey eine Frage,
Weiß jemand wenn ich nun Ende des Jahres oder Anfang nächstes Jahr ein zweites Kind bekommen würde also klar das würde dann Ende nächstes Jahr kommen.
Ich habe ein Jahr Elternzeit also bis Mai 2021 und danach keine Arbeit mehr da mein Vertrag ausgelaufen ist.
Meine Frage: weiß jemand was ich an Geldern bekommen würde wenn ich wieder schwanger sein sollte? Ich möchte gerne ein zweites Baby, und die kleinen sollen nicht weit auseinander sein. Habe aber Angst wegen dem finanziellen.

Villeicht kann mir da ja jemand helfen.

 
4 Antworten:

Re: Frage

Antwort von @ni am 02.07.2020, 14:56 Uhr

Du bekommst dann jetzt auch 1 Jahr Elterngeld? Dann werden die Monate nach der EZ bis zur Geburt bei dir mit 0 euro berechnet. Sollten das weniger als 12 Monate sein, werden die restlichen Monate von vor der EZ dazugenommen.
Als Beispiel:
Du bekommst im Dezember 2021 dein Kind. Dann wird von mai-dezember 0 euro Einkommen berechnet, da du ja keins hast und dementsprechend auch kein Mutterschaftsgeld erhältst. Das sind 8 Monate. 4 Monate würden dann von vor deiner jetzigen Zeit gezählt werden. Du kannst also davon ausgehen, dass dein Elterngeld nicht sonderlich hoch sein wird, wenn du nicht arbeiten gehst. 300 euro werden als Minimum immer ausgezahlt.

Sollte ich mich irren, werde ich gern eines besseren belehrt und korrigiert :)

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Re: Frage

Antwort von San89dra am 02.07.2020, 16:10 Uhr

Denke auch, dass man dann nur die 300€ bekommt. Eventuell kannst du noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen.

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Re: Frage

Antwort von Osterhäschen am 02.07.2020, 16:35 Uhr

Bei Elterngeld kenn ich mich leider nicht aus. Aber Mutterschaftsgeld gibt es auch eine einmalige Summe von der Zeit 210 Euro das bekommst du beim Bundesversicherungsamt. Auch mit einem Minijob hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. (Falls du einen ausüben wirst :) ). Erkundige dich mal wegen ALG 1. Vielleicht besteht da auch noch ein Anspruch, dann wäre Mutterschaftsgeld in Höhe vom ALG 1 möglich.

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Re: Frage

Antwort von jessiexboux am 02.07.2020, 21:12 Uhr

Okei Dankeschön

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