Februar 2019 Mamis

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Geschrieben von ausviermachfünf am 05.01.2019, 9:57 Uhr

Frage zur Schriftlichen Einreichung Elternzeit

Trotz 4. Kind ist es für uns das erste Mal.

Sachlage sieht so aus:
Mann geht in Elternzeit ab Geburt. Er hat den Arbeitgeber schon im sehr früh darauf hingewiesen, dass er die Option in Erwägung zieht und es im November bereits gesagt, dass er es definitiv machen wird. Der AG ist auch darüber informiert, dass es einen festen Termin geben wird und wir ihm diesen Mitteilen sobald wir ihn haben.
Die Absprache gibt es also bisher nur mündlich.

Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil ich mir einige Muster angeschaut habe, wie ein formloser Antrag aussehen soll,
Zum einen geht es da um die Angabe des Namens vom Kind. Wir sind uns ja immer noch nicht einig
Und dann steht eigentlich bei so ziemlich allen Schreiben "Einhaltung der gesetzlichen Frist". Das tun wir ja bei der Schriftlichen Form ja nicht, mündlich war es ja länger.

Wenn wir jetzt schreiben:

Sehr geehrter Herr xy,

Wie bereits besprochen, werde ich ab der Geburt meines Kindes die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Der geplante Entbindungstermin wäre am 04.02.2019

Somit beantrage ich die Elternzeit vom 04.02.2019 bis zum 03.02.2020.

Ich bitte Sie, mir dies zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Xx

Wäre das so in Ordnung?
Der eine Chef (dieser hat die Mehrheit) hat bereits zugestimmt, der andere wird wohl blöd machen.

 
6 Antworten:

Re: Frage zur Schriftlichen Einreichung Elternzeit

Antwort von Katja_reg am 05.01.2019, 11:46 Uhr

Also du musst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese schriftlich, formlos beantragen. Mündliche Absprachen sind für den Arbeitgeber rechtlich nicht bindend!

Hab dir mal mein Schreiben angehängt. Bei deinem Mann müsste man natürlich den Zeitraum anpassen. Der Name des Kindes ist irrelevant in dem Schreiben.
Mein Mann hat zum Beispiel lediglich den errechneten Termin angegeben in seinem Schreiben und gesagt, dass er den 1. und 7. Lebensmonat des Kindes seine Elternzeit beansprucht. Das wurde auch problemlos genehmigt.
Wenn das Baby da ist müsst ihr dann nur die Geburtsurkunde nachreichen.

Ich hoffe man dreht euch keinen Strick draus, dass ihr die Frist nicht eingehalten habt!

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Re: Frage zur Schriftlichen Einreichung Elternzeit

Antwort von VanyXY am 05.01.2019, 11:59 Uhr

Ja, das ist in Ordnung so.
Bei den Anmeldungen der Elternzeit gibt es im Prinzip kein Standard. Bei dir ist aber alles drin, was drin sein muss.
Ansonsten kann man noch anbieten, zu Gesprächen bereit zu stehen, falls noch was offen sein sollte.

Mein Mann nimmt 2 Monate Elternzeit, aber nicht am Stück, sondern einen Monat direkt nah der Geburt in einen im Laufe des Jahres. Da haben wir auch nur reingeschrieben dass wir über den zweiten Monat rechtzeitig informieren werden. Da wir noch nicht genau wissen wann er den nimmt. Auch das war in Ordnung für seinen Arbeitgeber.

Man muss es sich da gar nicht so kompliziert machen wie man immer denkt

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Re: Frage zur Schriftlichen Einreichung Elternzeit

Antwort von Fuchshase am 05.01.2019, 16:31 Uhr

Unter Einhaltung der Frist heisst nur, dass du 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dies schriftlich mitteilen musst. Da du ja 8 Wochen Mutterschutz ab Geburt hast, hast du also ab Geburt eine Woche Zeit Elternzeit einzureichen. Da kannst sogar mit Name ergänzen denke ich doch ;)
Ich hab im Dezember mündlich bescheid gesagt, das tatsächliche Schreiben bisher vorbereitet, damit ich es nur mit genauem Geburtsdatum und Name ergänzen muss, und das geht dann wenn ich aus dem KH daheim bin zum Arbeitgeber, eben innerhalb 1 Woche.

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Re: Frage zur Schriftlichen Einreichung Elternzeit

Antwort von ausviermachfünf am 05.01.2019, 16:39 Uhr

Ja bei mir würde es ja passen, aber bei mir selbst brauche ich ja keine Elternzeit beantragen

Geht um meinen Mann.

Ich hab das jetzt mal so geschrieben wie ich es gesagt habe und dann werden wir sehen, was sie sagen. Aber ich rechne da nicht groß mit Widerstand. Also der Chef ist eigentlich korrekt, auch wenn etwas mündlich abgesprochen wurde.
Sind ja jetzt nur 4 Wochen, bis die Elternzeit beginnen würde

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Re: Frage zur Schriftlichen Einreichung Elternzeit

Antwort von ausviermachfünf am 05.01.2019, 16:40 Uhr

Danke euch

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Re: Frage zur Schriftlichen Einreichung Elternzeit

Antwort von Fuchshase, 37. SSW am 05.01.2019, 20:36 Uhr

Achsooo jetzt blick ich das . Dein Mann hat natürlich keinen Mutterschutz und nimmt daher ab Geburt Elternzeit
Dann kannst nur hoffen, dass der AG kulant ist, aber denke doch - es war ja angekündigt. Warum sollte er euch da ein Bein stellen.

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