April 2019 Mamis

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von zitronenmama, 13. SSW  am 25.09.2018, 21:12 Uhr

Frage zum Mutterschutzgesetzt

UND - du solltest SOFORT beim Arbeitsgericht Einspruch gegen die Kündigung erheben - sofort deswegen, weil da Fristen existieren. Je schneller, desto effektiver.

Und immer ruhig bleiben. Du packst das :)

 
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