Geschrieben von Smilla_Julie88 am 20.02.2019, 15:49 Uhr |
Frage zum Elterngeldantrag
Hallo ihr Lieben,
kann mein Mann (Antragsteller 2) jetzt schon seinen Antrag auf Elterngeld stellen? Er hat den 1. und 2. Lebensmonat Elternzeit und will in diesen Monaten auch Elterngeld beziehen. Mein Arbeitgeber ist leider sehr langsam was meine Arbeitgeber-Bescheinigung und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zur Berechnung des Elterngeldes betrifft. Müssen wir bei meinem Antrag dann irgendwas beachten, wenn er seinen Antrag jetzt schon stellt?
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von ausviermachfünf am 21.02.2019, 9:21 Uhr
Du könntest deine Lohnabrechnungen (in Kopie) einreichen der letzten 12 Monate, dann braucht AG garnichts ausfüllen.
Und ja, ihr könnt den Antrag schon stellen, deine Unterlagen kannst du nachreichen
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Smilla_Julie88 am 21.02.2019, 10:18 Uhr
Wenn ich das richtig verstanden habe, benötige ich doch auch die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses vom Mutterschaftsgeld.... Oder bin ich da falsch informiert?
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von sonsuzmasalim am 21.02.2019, 13:31 Uhr
Mir hat die Elterngeldkasse gesagt, dass sie den Antrag, die Kopie der letzten 12 Monatsgehaltsabrechnungen, die Geburtsurkunde und die Bescheinigung von der Krankenkasse über den Zuschuss des Mutterschaftsgeldes benötigen
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von ausviermachfünf am 21.02.2019, 14:02 Uhr
Verstehe nicht ganz, bezahlt dein AG noch mal etwas zu zum Mutterschaftsgeld oder meinst du die Bescheinigung der Krankenkasse?
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Smilla_Julie88 am 21.02.2019, 14:50 Uhr
Mein AG zahlt mir Mutterschaftsleistungen. Bescheinigung der Krankenkasse hab ich schon. Ich werde morgen mal bei der Elterngeldstelle anrufen. Lg