Januar 2019 Mamis

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Geschrieben von Romy1977 am 14.08.2018, 13:36 Uhr

Erziehungsjahr

Also so viel ich weiss, wenn man 2 Jahre nimmt, dann kann man ggf. verlängern. Bei einem Jahr ist man auf das Einverständnis vom AG angewiesen. So wurde es mir vor 5 Jahren gesagt und so habe ich es auch gemacht und konnte problemlos verlängern. EZ beginnt ab Ende Mutterschutz (8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Frühchen) nach Geburt.

 
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