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Geschrieben von MeiMei am 19.08.2022, 7:05 Uhr

Elternzeit zweites Kind

Hey ihr Lieben!

Vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich blicke da nicht so ganz durch
Ich habe für meinen Lütten zwei Jahre Elternzeit genommen (bis 16.05.2023). Jetzt bin ich theoretisch ab November im Mutterschutz und könnte natürlich für Kind Zwei sofort Elternzeit nehmen, aber so wie ich das verstanden habe würde ich dann für Kind Eins nur den Mindestbetrag bekommen und Elternzeit ginge verloren?
Demnach hatte ich gedacht, ich beende meine Elternzeit einen Tag vor Mutterschutz und beantrage dann für Kind Zwei Elternzeit, damit es keine Überschneidung gibt.

Aber geht das denn überhaupt?

Oder lasse ich Elternzeit 1 auslaufen und nehme dann Elternzeit 2?
Es ist so verwirrend

Wie habt/hattet ihr das geregelt?

 
2 Antworten:

Re: Elternzeit zweites Kind

Antwort von Nintendo21, 20. SSW am 19.08.2022, 9:19 Uhr

Hallo,

Meine Elternzeit für K1 läuft theoretisch bis zum 15.2.23. Ich habe meine Elternzeit jetzt verkürzt auf den Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Ich hätte noch einen Monat Elterngeld Plus Bezug gehabt, den habe ich umwandeln können, sodass ich den Betrag schon vorher ausgezahlt bekomme. Werde dann in der Zeit des Mutterschutzes wieder Mutterschaftsgeld durch meinen Arbeitgeber bekommen und danach die Elternzeit für K2 beginnen. So ist es bisher mit meiner Elterngeldstelle geklärt.
Vielleicht hilft dir das.
LG

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Re: Elternzeit zweites Kind

Antwort von Schmetterfink, 17. SSW am 19.08.2022, 9:50 Uhr

Nee, nicht auslaufen lassen!
Auf alle Fälle die Elternzeit für Kind 1 passend zum Mutterschutz für Kind 2 vorzeitig beenden. Dafür brauchst du in diesem speziellen Fall nichtmal die Zustimmung deines Arbeitsgebers, du teilst dem nur mit, dass du deine Elternzeit zum x.x. wegen Mutterschutz beendest (denk an die Bescheinigung des Gyns zum Beginn des Mutterschutzes). Du möchtest die höhere Mutterschaftsleistung für die 14 Wochen ja mitnehmen, statt nur des EG+.

Wenn du jetzt im EG+ Bezug bist, kannst du dir im zweiten Lebensjahr deines älteren Kindes das EG+ auf einmal auszahlen lassen (z.B. im Oktober). Falls du im EG+ Bezug in TZ arbeitest, musst du aber mit entsprechenden Abzügen / einer Rückzahlung rechnen. Das wird dann so berechnet, als hättest du BasisEG bezogen für den Zeitraum, den du angibst.

Ab November bekommst du dann Mutterschaftsleistung, danach beantragst du EG für Kind 2 (daran denken, dass du bei EG+ Bezug die 14 Monate von Kind 1 ausklammern kannst), dazu bekommst du den Geschwisterbonuns bis Kind 1 3 wird.

Die Elternzeit, die du für Kind 1 noch über hast (November bis Mai) kannst du dann später nehmen, wenn du möchtest, die bekommst du quasi zurück. Du kannst also einfach für Kind 2 Elternzeit einreichen.
Da Elterngeld und Elternzeit nicht so wirklich was miteinander zu tun haben (man kann auch ganz ohne Elternzeit Elterngeld beziehen, z.B. wenn das Beschäftigungsverhältnis vor/in der Elternzeit endet, so wie man ohne Elterngeld in Elternzeit sein darf, wenn man es sich leisten kann), könntest du auch nach dem MuSchu wieder die restlichen Monate EZ für Kind 1 nehmen und dann die Monate für Kind 2 dranhängen. In Summe ändert das nichts. Du hast für beide Kinder 3 Jahre Anspruch, egal wie du sie splittst. Du kannst nur im MuSchu für Kind 2 nicht gleichzeitig in EZ für Kind 1 sein.

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