Dezember 2020 Mamis

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Geschrieben von Chariva, 33. SSW am 20.10.2020, 21:53 Uhr

Elterngeld und Kurzarbeit

Hallo ihr Lieben,
habe mal eine Frage, habe im Internet leider nichts dazu gefunden.
Da wir ja nun fast alle in irgendeiner Weise von Kurzarbeit betroffen waren, wurde ja entschieden, dass das bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt wird. Muss ich trotzdem meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate einreichen oder die Lohnabrechnungen mit der Kurzarbeit außen vor lassen und dann dementsprechend die jeweiligen Monate davor mit einbeziehen?
Vielleicht weiß das hier ja jemand. Sonst muss ich bei der Elterngeldstelle nachfragen, dort habe ich allerdings leider heute niemanden erreicht.

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld und Kurzarbeit

Antwort von 12Mami, 32. SSW am 21.10.2020, 3:06 Uhr

Mich betrifft es mit der Kurzarbeit auch. Ich hatte mal noch langen suchen was im Internet dazu gefunden, habe die Seite aber wieder verworfen, weil ich es in Ruhe erst im Mutterschutz machen wollte bzw will
Da stand drin, wie du eigentlich schon richtig geschlussfolgert hast, dass die Monate einfach ausgeklammert bzw. gesplittet werden und die davor einbezogen.

Beispiel bei mir, ich bin seit April bis zum Mutterschutz in November in Kurzarbeit (Mutterschutzlohn wird soweit ich weiß ja eh nicht berücksichtigt). Das heißt, meine Berechnungsgrundlage ist April 19 bis März 20.

Wenn ich aber nur zwei Monate in Kurzarbeit gewesen wäre zB April und Mai, wird es gesplittet. Somit müsste ich einmal September 19 bis März 20 und Juni 20 bis Oktober 20 einreichen.

Und dann natürlich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzgl der Kurzarbeit.

Das mein laienhaftes Wissen dazu

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Re: Elterngeld und Kurzarbeit

Antwort von Sabrina9011, 32. SSW am 21.10.2020, 7:51 Uhr

Hallo, ich komme aus Bayern, ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Ich war letztens bei der SS-beratung und die Eltern sollen wegen der Kurzarbeit keine finanziellen Einbußen bzgl kurzarbeit haben. D.h. wenn du z.b. April , Mai 2019 kurzarbeit hattest dann fügst du die letzten 14 Lohnabrechnungen dazu. Sonst würdest du ja Dezember bis dezember angeben aber so gibst du oktober 2019-dez 2020 an. Also soviele Monate die du in kurzarbeit warst, musst du zusätzlich mit angeben die vor dez 2019 sind

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Re: Elterngeld und Kurzarbeit

Antwort von Jule18, 33. SSW am 21.10.2020, 8:31 Uhr

Ich war auch von Ende März bis Ende August in Kurzarbeit und danach im BV bis zum Mutterschutz.
Werde die Monate März bis August dann ausklammern und dafür eben Monate davor einreichen.
Gehaltsabrechnungen packe ich dann einfach die zur Berechnung auch auch die aus der Kurzarbeit rein. So ist gleich ein Nachweis das ich die Monate Kurzarbeit hatte. Mal sehen ob sie es dann so akzeptieren werden.

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Re: Elterngeld und Kurzarbeit

Antwort von Chariva, 33. SSW am 21.10.2020, 18:12 Uhr

Danke euch für die Antworten dann werde ich das auch so machen.

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