April 2018 Mamis

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von Dinchen89, 31. SSW  am 19.02.2018, 11:05 Uhr

Elterngeld und Elternzeit

Hallo ihr Lieben , habe mal wieder eine paar Fragen an euch ;)
Ich habe schon im Internet gestöbert , Frauenarzt und Hebamme gefragt aber die können mir irgendwie auch keine klaren Antworten geben.... daher frage ich einfach mal hier die erfahrenen Mamis :)

Elterngeld : Elterngeld kann ich doch erst nach der Geburt beantragen wenn ich die Geburtsurkunde habe oder? Dafür benötige ich 12 Abrechnungen meiner Arbeit und die Urkunde und gut?

Elternzeit: Wann beantrage ich diese? Ich habe etwas von 7 Wochen nach Mutterschutz gelesen? Also auch erst wenn die Kleine da ist? Da habe ich mir schon ein Formular aus dem Netz gezogen , wo ich dann genau eintrage wie lange ich Elternzeit nehme und wann ich wieder meinen ersten Arbeitstage habe, diesen gebe ich dann meinem Arbeitgeber richtig? Oder kann ich meinem Arbeitgeber jetzt auch schon bescheid geben? Ich weiß ja schon genau das ich auf jeden Fall 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte...

Und nochmal kurz zum Mutterschutz , da sagt meine FA das dies fast automatisch geht , ich bekomme den Antrag von ihr am Mittwoch und sie schickt diesen dann auch zu meiner KK , wie war das bei euch?

Und habe ich nun an alles schriftliche gedacht oder fehlt da noch etwas?

Liebe Grüße und danke schon mal für eure Antworten !!

 
6 Antworten:

Re: Elterngeld und Elternzeit

Antwort von Klümpchen88, 32. SSW am 19.02.2018, 12:48 Uhr

Das ist aber wirklich viel, woran man da so denken muss...

Ich würde sagen, es fehlt noch der Antrag fürs Kindergeld (kann man sich aus dem Netz ziehen, aber erst mit Geburtsurkunde abschicken, ich bereite es aber schonmal vor) und der Antrag für die Familienversicherung (kann man sich vom der KK schicken lassen, aber auch erst nach der Geburt wegschicken)

Zum Elterngeld:
Das kannst du wie du schon sagst auch erst nach Geburt beantragen. Dafür gibt es aber auch ein extra Formular - kann man aus dem Netz ziehen. Das würde ich auf jeden Fall vorher vorbereiten, ich finde das sehr kompliziert...
Und die 12 Abrechnungen brauchst du auch dazu

Elternzeit:
Die kannst du erst nach der Geburt beantragen, weil sie sich danach richtet, wann dein MuSchu vorbei ist... also 8 Wochen nach Geburt kann sie erst anfangen.
Allerdings musst du sie 7 Wochen vor Beginn beantragen, sprich maximal 1 Woche nach der Geburt. Jetzt geht das noch nicht, weil du das Geburtsdatum ja nicht weißt

Und zum MuSchu:
Ja genau, kriegst einen Zettel, Ich musste ihn hinten ausfüllen und den Rest macht die Kasse mit deinen AG aus.
Da hatte ich aber zur Sicherheit bei meiner KK mal angerufen und nachgefragt.

Hoffe, ich konnte dir helfen

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Re: Elterngeld und Elternzeit

Antwort von sneram, 32. SSW am 19.02.2018, 13:43 Uhr

Moin,
Ja, so hätte ich das auch beantwortet. Nur bei den Gehaltsabrechnungen brauchst du (normalerweise) die 12 letzten Kallendermonate (also bei einem Aprilbaby März 18-April 17) vor der Geburt, außer bei dir wird der Mutterschutz ausgeklammert.

Es ist richtig, dass du die Elternzeit erst sieben Wochen vor Beginn anmelden musst. Allerdings mögen einige Arbeitgeber es, wenn man es vorher macht, damit sie besser planen können. Du könntest das auch jetzt machen und beim Geburtsdatumatum z.B. “wird nachgereicht“ schreiben.

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Re: Elterngeld und Elternzeit

Antwort von nadine1983 am 20.02.2018, 7:33 Uhr

Bitte denkt daran: die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt.
Ich habe meinem Arbeitgeber also 7 Wochen vor ET Bescheid gegeben. Allerdings habe ich kein genaues Datum rein geschrieben sondern es offen gehalten und allgemein formuliert.
Elternzeit ab Geburt des Kindes, stehe nach... Monaten/Jahren Elternzeit wieder zur Verfügung. Der genaue Entbindungstermin wird nachgereicht

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Re: Elterngeld und Elternzeit

Antwort von sneram, 32. SSW am 20.02.2018, 8:18 Uhr

Jein,
für den Vater ja (wenn man das so möchte), die Mutter hat definitiv erst acht Wochen (bei Frühchen und Zwillingen 12 Wochen). Mutterschutz. Im Normalfall muss der Antrag also eine Woche nach Geburt eingereicht werden. Hatte ich schon zwei mal.
Allerdings werden die Mutterschutzmonate als mit “verbraucht“ beim Elterngeld angerechnet. Man kann also nicht sagen, ich möchte Elterngeld vom 3.-14. Lebensmonat und auch, wenn man die drei Jahre komplett EZ nimmt, kann man dies “nur“ bis einen Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes und nicht noch die acht/12 Wochen dran hängen.
Natürlich spricht nichts dagegen, die EZ jetzt schon zu beantragen (schrieb ich oben schon mal) und dann dass Geb.datum mit Geburtsurkunde nachzureichen.

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Re: Elterngeld und Elternzeit

Antwort von Dinchen89, 32. SSW am 20.02.2018, 9:14 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten :) dann lag ich ja schon ganz richtig. Schön das zu hören. Schönen Dienstag euch.

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Re: Elterngeld und Elternzeit

Antwort von AliVicky, 34. SSW am 20.02.2018, 9:58 Uhr

Hallo,
Ich wollte meine elternzeit auch schon vor der Geburt anmelden, da ich eh schon weiß dass ich 2 Jahre nehme und auch ein Gespräch mit der Chefin hatte.
Aber ich habe den Antrag von der Geschäftsstelle wieder zurück bekommen, mit der Begründung dass ich es erst nach der Geburt anmelden kann.
Dann mach ich es wohl dann nochmals
Grus

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