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Geschrieben von Meste, 5. SSW am 13.07.2022, 13:11 Uhr

Elterngeld für 2. Kind innerhalb Elterngeldbezug und Minijob

Hallöchen,

es ist noch weit hin. Aber ich mache mir schon Gedanken wie die finanzielle Situation wohl mit dem zweiten Kind ist

Aktuell bin ich noch bis zum 26.07.23 in Elternzeit und beziehe noch bis April 2023 Elterngeld Plus. Seit Januar 2022 arbeite ich während der Elternzeit auf Mini Job Basis bei meinem alten Arbeitgeber.

Jetzt ist es ja so, dass Monate vor der Geburt ausgeklammert werden können. Kind 1 ist bei der Geburt von Kind 2 im März dann 1 Jahr und 8 Monate alt. Wie rechnet sich denn wohl das Elterngeld für Kind 2 dann? Wird nur das Einkommen aus meinem Minijob berücksichtigt und welche Monate können ausgeklammert werden?

Lieben Gruß

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld für 2. Kind innerhalb Elterngeldbezug und Minijob

Antwort von KiKi2018 am 13.07.2022, 14:10 Uhr

Ich glaube es werden 14 Monate rausgerechnet und du bekommst 300€ Geschwisterbonus zusätzlich oben drauf pro Monat. So hatte ich es mal gelesen.

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Re: Elterngeld für 2. Kind innerhalb Elterngeldbezug und Minijob

Antwort von Sabi1509, 7. SSW am 13.07.2022, 14:48 Uhr

Soweit ich weiß beträgt der Geschwisterbonus 10% vom Elterngeld, mind. aber 75€ bei normalem und die Hälfte bei EG Plus.
Ich kann dir zum Herausfinden des Bemessungszeitraums die Seite einfach-elterngeld.de empfehlen, da kannst du deine ganzen Daten eintragen und siehst, welche Monate außerhalb der Elternzeit noch herangezogen werden. Wie es aber mit dem Minijob in der EZ aussieht, kann ich dir auch nicht sagen. Unser Sohn wird bei der Geburt 22 Monate alt sein und so wie ich es verstanden habe, habe ich 4 Monate aus 2020 und 2021 mit meinem vollen Gehalt und 8 Monate aus der Elternzeit mit 0€ Einkommen für die Berechnung des neuen Elterngelds. Unser Elterngeld wird also trotz Geschisterbonus sehr gering ausfallen leider

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Re: Elterngeld für 2. Kind innerhalb Elterngeldbezug und Minijob

Antwort von Minimäuschen, 7. SSW am 13.07.2022, 17:13 Uhr

Hallo Meste!

Grundsätzlich gilt, dass die letzten 12 Monate vor der Geburt zählen. Der Mutterschutz beider Kinder wird ausgeklammert, ebenso Zeiten, in denen du Elterngeld bezogen hast UND dein Kind jünger als 14 Monate alt war.

Ich rate jetzt mal: Dein erstes Kind wurde im Juli 21 geboren, seitdem hast du durchgängig Elterngeld bezogen und dein Mutterschutz wird im Februar beginnen und der erste Mutterschutz begann im Juni.

Die zwölf Monate, die deinen Bemessungszeitraum bilden, wären dann folgende:

(Feb23 MS)
Jan23 1.Monat
Dez22 2.Monat
Nov22 3.Monat
Okt22 4.Monat
(Sep22 EG)
(Aug22 EG)
(Jul22 EG)
(Jun22 EG)
(Mai22 EG)
(Apr22 EG)
(Mär22 EG)
(Feb22 EG)
(Jan22 EG)
(Dez21 EG)
(Nov21 EG)
(Okt21 EG)
(Sep21 MS)
(Aug21MS)
(Jul21 MS)
(Jun21 MS)
Mai 21 5. Monat
Apr21 6.Monat
Mär21 7.Monat
Feb21 8.Monat
Jan21 9.Monat
Dez20 10.Monat
Nov20 11.Monat
Okt20 12.Monat

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