Geschrieben von Irish83 am 14.02.2020, 20:18 Uhr |
Elterngeld Frage
Vielleicht weiß es hier jemand:
Ich habe einen festen Job, monatlich das gleiche Gehalt (zzgl. Sonderzahlungen) zudem arbeite ich noch freiberuflich auf 450€ Basis.
Wird nun für die Berechnung des Elterngeld nur der Lohn, oder auch der Nebenverdienst berücksichtigt?
LG
Re: Elterngeld Frage
Antwort von Kuschelwundertüte, 37. SSW am 14.02.2020, 23:38 Uhr
Ich würde jetzt einfach mal sagen, dass du beide angeben kannst. Aber ob das wirklich so ist, da kenne ich mich nicht aus.
Um sicher zu sein, würde ich da aber einfach mal auf der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen. Die wissen am besten Bescheid, ob du deinen Nebenverdienst auch mit angeben kannst.
Re: Elterngeld Frage
Antwort von minime2017, 30. SSW am 15.02.2020, 5:55 Uhr
Es wird beides berücksichtigt und angerechnet
Re: Elterngeld Frage
Antwort von sweeetsunny, 31. SSW am 15.02.2020, 9:55 Uhr
Es wird beides angerechnet und wirst du einzeln angeben wenn du den Antrag online stellst, du kannst auch evtl über dem Mutterschutz auch zusätzlich 210 Euro für dein nebenjob beantragen über das bundesversicherungsamt. Liebe Grüße und wenn du monatlich deine 450 Euro verdient hast die letzten drei Monate muss dein Arbeitgeber den Rest auch noch mit drauf zahlen falls du einen hast bei deinem nebenjob