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Geschrieben von benny&yannick am 14.03.2017, 17:52 Uhr

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Hallo ihr,
obwohl ich sehr viele Kriterien für ein BV erfülle (Adipositas, 35+,4 Risikoschwangerschaften,ungünstige Familienanamnese),wird mir der FA kein BV ausstellen.
Ich muss jetzt zu unserer Betriebsärztin und einen Gefährdungsbeurzeilungsbogen ausfüllen lassen.
Meine Chefin hat gerne jede Schwangere im BV,denn da ist sie planungstechnisch auf der sicheren Seite.
Nun "muss" ich die nächsten Tage in den Tagdienst (bin eigentlich eine Nachtschwester) und sie hofft, dass das Gespräch am Montag positiv verläuft bei der Betriebsärztin.
Kennt sich wer von euch aus?

 
4 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Wegwarte am 14.03.2017, 20:17 Uhr

Hallo benny&yannick,

Berufsverbot wird tatsächlich erteilt wenn dein Leben oder das Leben des ungeborenen gefährtet ist,das hat weder mit starken Übergewicht zu tun,noch das man über 35 Jahre ist und auch nicht wenn du vorher Risikoschwangerschaften hattest.
Im Netz wird oftmals geschrieben das Frauenärzte auch bei anderen Gründen ein Berufsverbot erteilen,das kann ich nicht beurteilen,allerdings begeben sich die Ärzte damit auf dünnes Eis und können sich damit sehr viel ärger einheimsen.
Ich hatte in meiner letzten Schwangerschaft Berufsverbot,und glaube mir dies war absolut kein Spaß angst haben zu müssen eine Lungenembolie zu bekommen oder das Kind doch noch zu verlieren.ich sah die gesamte Schwangerschaft aus,*Wie der Tod auf Latschen* Klingt vielleicht gerade lustig,aber damals war es das nicht.
Ich bin jetzt Schwanger auch über 35 und habe auch eine ungünstige Vorgeschichte,einige Fehlgeburten und ja,auch ich bin leider noch Übergewichtig.
Ich bin im Erziehungsjahr,allerdings würde ich jetzt nur wegen diesen Faktoren kein Berufsverbot bekommen.
Weil mein Leben oder das Leben des ungeborenen nicht deswegen in Gefahr ist.
Das Arbeitgeber das gut finden ist ja aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar.Somit umgehen sie natürlich alle unannehmlichkeiten die eine Schwangere Angestellte so oftmals mit sich bringt,fängt ja schon mit den Richtlinien an,dies sind natürlich Einschränkungen ,das sie dich dann gerne ersetzen würden gegen eine nicht Schwangere Frau,aus Arbeitgebersicht nachvollziehbar.Wenn auch echt traurig,wenn man so leicht ersetzt werden kann.

Berufsverbot gibt es noch für Risikoberufe,ich denke da als erstes an Erzieherinnen oder Menschen die mit chemischen Stoffen arbeiten müssen und einige mehr,die ich jetzt nicht im Kopf habe.

Ich hoffe meine Antwort kommt nicht ganz so hart rüber,ich möchte dich persönlich nicht angreifen.Allerdings klingt es für mich danach,das es ja nett wäre mal eben bezahlt daheim lustig,froh und fromm die Zeit zu genießen.

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@Wegwarte

Antwort von benny&yannick am 14.03.2017, 20:58 Uhr

Nein,dein Posting klingt keineswegs hart.
Eins nur vorweg, ich möchte keinesfalls für lau zu Hause sitzen,allerdings ist es nicht möglich,dass mir meine Chefin eine "Ersatzstelle" schaffen kann,wo sämtliche Kriterien erfüllt werden,die dem Mutterschutz entsprechen.
Ich arbeite nunmal im Altersheim,da bleibt es nicht aus,dass man auch schwer hebt,mit Ausscheidungen in Berührung kommt und wir Bewohner mit verschieden Keiminfektionen haben.
Ich warte den Termin der Ärztin am Montag ab.
Trotzdem danke für deine Antwort

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Re: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von hubbabubba am 15.03.2017, 10:09 Uhr

Huhu, drängel mich als Stille Mitleserin mal kurz mit rein, wenn ich darf. Ich habe in der letzten Schwangerschaft auch ein BV bekommen. Es war weder mein, noch das Leben des Kindes in Gefahr - zumindest nicht offensichtlich. Ich sollte mich halt nur sehr schonen, eben wegen Risikoschwangerschaft (Alter) und da ich schon einige FG hatte. Ausschlaggebend war lediglich, dass es mir körperlich (die ersten 16 Wochen mehrmals täglich erbrochen, morgens längerer Fußweg zur Bahn, per Fahrrad durfte ich nicht mehr, Symphyseschmerzen) und psychisch (viele Ängste). Es muss nicht unbedingt Leben von Mutter und Kind in Gefahr sein. Dies wäre dann das sog. individuelle BV.
Voraussetzung ist nur, dass es sich nicht um krankheits-, sondern um schwangerschaftsbedingte Gründe handelt.
Ich arbeite übrigens im Büro und mir hat mein Hausarzt mein BV ausgestellt. Du kannst also auch zu Deinem Hausarzt gehen und das besprechen. Für deine Chefin natürlich vorteilhafter, mein Chef konnte so auch besser planen.
Lg

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Re: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Antwort von Anny85 am 15.03.2017, 18:44 Uhr

Hallo,
Ich arbeite ebenfalls im Altenheim, allerdings in der Therapieabteilung. Mir ging es blendet während der Schwangerschaft.Jedoch schickt mein Chef alle sofort nach Hause, so bald wir mitteilen, dass wir schwanger sind, da es schon häufiger Theater gab, da einige plötzlich überhaupt nichts mehr arbeiten konnten. Es kann also auch dein Chef ausstellen ohne ärztliche Erlaubnis. Meine Fa hätte mir, verständlicherweise, kein BV gegeben, gab ja eigentlich kein Grund :) Er muss eh in eine Versicherung einzahlen, daher ist es für ihn gut, wenn er regelmäßig MA in das BV schickt.
Liebe Grüße

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