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Geschrieben von Südfrucht80, 6. SSW am 13.08.2019, 14:40 Uhr

Beschäftigungsverbot als Kita-Leitung

Hallo zusammen,
ich weiß seit ein paar Tagen, dass ich schwanger bin (juchee) und freue mich natürlich sehr. Ich arbeite als Kita-Leitung in einer Einrichtung mit zwei Gruppen (U3 und Ü3), bin aber zu 100% freigestellt, das heißt, ich arbeite nicht im Gruppendienst. Natürlich habe ich trotzdem Kontakt zu den Kindern (bei so einer kleinen Einrichtung) und auch bei Krankheitsausfällen helfe ich mit.
Ich habe jetzt schon oft gelesen, dass ein Beschäftigungsverbots ziemlich schnell ausgesprochen wird, wenn jemand in der Kita arbeitet. Durch meine Bürotätigkeit habe ich die Hoffnung, dass ich bis zum Mutterschutz arbeiten gehen kann, daher wollte ich hier mal nachfragen, ob es jemanden in einer ähnlichen Situation gibt?

Ganz liebe Grüße an Euch alle!!

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot als Kita-Leitung

Antwort von ana201 am 14.08.2019, 6:04 Uhr

Ich kenn das so, das bei Erziehern Tests gemacht werden wenn du bereits immun bist darf man weiterarbeiten ansonsten heißt das Beschäftigungsverbot, ist zwar doof in einer kleinen Einrichtung aber es wird auch ohne Dich weitergehen. Und immerhin geht es ja auch um die Gesundheit deines Kinds

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Re: Beschäftigungsverbot als Kita-Leitung

Antwort von flinkeLuna am 14.08.2019, 7:38 Uhr

Ich kenne das auch so: je nach Immunität durfte man entweder eine zeitlang arbeiten oder gar nicht. Bei uns war das genau schriftlich festgelegt und dann kam es noch darauf an, ob man mit U3-Kindern in einer Gruppe war.
Die Frage ist halt, ob das auch für Kindergartenleitungen gilt, denn du könntest ja theoretisch mehr Zeit im Büro und mit Elterngesprächen etc. verbringen. Da kenne ich mich nicht aus.

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Re: Beschäftigungsverbot als Kita-Leitung

Antwort von flinkeLuna am 14.08.2019, 7:41 Uhr

@Südfrucht
Ah, ich sehe gerade du bist sowieso nicht im Gruppendienst tätig. Vielleicht darfst du dann ja weiter arbeiten. Bin gespannt, was du raus findest. Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot als Kita-Leitung

Antwort von Laleliselotte am 14.08.2019, 8:17 Uhr

Huhu aus dem Februar

Ich bin Erzieherin und auch im BV. Ich kenne deinen Arbeitgeber nicht aber bei uns sind auch Leitungen gleich raus, sobald die Schwangerschaft bekannt wird. Das ist meist einfacher für den Arbeitgeber weil er sich dann nur jemand neuen suchen und nicht auf so viele Regeln aus dem MuSchG achten muss.
Ich drücke dir die Daumen, dass du bleiben kannst. Bei mir hat es leider nicht geklappt.

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Re: Beschäftigungsverbot als Kita-Leitung

Antwort von Saphira2013 am 14.08.2019, 11:47 Uhr

Hey
Also bei uns sind auch Leitungen raus da man die Einrichtung nicht betreten darf. Du fasst ja auch Türklinke und alles an von daher sichert sich mein Arbeitgeber (Gemeinde) ab.

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Re: Beschäftigungsverbot als Kita-Leitung

Antwort von Louisa16 am 14.08.2019, 14:04 Uhr

Hallo,
bei uns ist es auch so, dass man freigestellt wird, auch wenn man nicht direkt in der Gruppe/den Gruppen arbeitet.
Unser Arbeitgeber möchte nicht mal einen Bluttest.

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