August 2018 Mamis

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von Wunder18, 17. SSW  am 04.03.2018, 17:52 Uhr

Beschäftigungsverbot/ Urlaubsanspruch

Hallo ihr Lieben vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Ich hab seit dem 2.2 ein Beschäftigungsverbot. Und somit noch meinen gesamten Jahresurlaub für 2018.

Nun zu meiner Frage.
Hab ich generell kein Anspruch auf diesen Urlaub oder kann ich ihn auch noch nach meinem Jahr Elternzeit nehmen.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Der Urlaub würde ja normalerweise am 31.3.19 verfallen hab mal gelesen das er in so einem Fall bis 31.12. des Folgejahres genommen werden kann. Weiß aber nicht ob das stimmt.

 
6 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot/ Urlaubsanspruch

Antwort von Späti79 am 04.03.2018, 17:54 Uhr

Huhu aus dem Mai-Bus.
Ich bin auch seit Beginn der SS im Beschäftigungsverbot.
Soweit ich weiß, so ist es bei meinem AG zumindest, kann ich bis zu zwei Jahren den alten Urlaub abbauen. Sollte ich erst nach zwei Jahren wieder arbeiten kommen, verliert sich der Anspruch

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Re: Beschäftigungsverbot/ Urlaubsanspruch

Antwort von Wunder18 am 04.03.2018, 17:58 Uhr

Prima
Danke für die schnelle Antwort

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Re: Beschäftigungsverbot/ Urlaubsanspruch

Antwort von Everlynne, 17. SSW am 04.03.2018, 18:34 Uhr

Hi,

hatte bei meiner 1. SS Beschäftigungsverbot ab 7. Monat, leider recht kurzfristig. Die verbliebenen Urlaubstage konnte ich, ohne Anträge stellen zu müssen, mitnehmen.

So habe ich es im Netz gefunden:
"Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes erwerben werdene Mütter den vollen Urlaubsanspruch für alle Ausfallzeiten. Zu diesen Ausfallzeiten zählen sowohl Zeiten eines Beschäftigungsverbotes, als auch die Schutzfristen vor und nach der Entbindung ..."

Alles Gute für 2.
E.

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Re: Beschäftigungsverbot/ Urlaubsanspruch

Antwort von Sibiana, 16. SSW am 04.03.2018, 18:51 Uhr

Hallo Wunder18,

Hatte auch in meiner 1. Schwangerschaft BV und den Urlaub könnte ich nach der Elternzeit nehmen! Darf ich fragen von wem du das BV bekommen hast? Ich arbeite in der Pflege, deshalb hatte ich in der 1. Schwangerschaft BV, jetzt würde mein Arbeitgeber mich gerne wieder in BV schicken, sagt aber es wäre wegen dem neuen Mutterschutzgesetz nicht mehr möglich!würde mich nur mal so interessiere!
LG sibiana

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Re: Beschäftigungsverbot/ Urlaubsanspruch

Antwort von Wunder18, 17. SSW am 04.03.2018, 19:04 Uhr

@ sibiana

Ich arbeite auch in der ambulanten Pflege. Hab im Januar ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot von meiner FA bekommen. Das heißt Wechsel ins Büro und reduziert auf 4 Stunden weil für die vollen 8 keine arbeit da war. Hab Anfang Februar erfahren das ich ein Zwilling verloren hab. Da hat mir die FA freigestellt ob weiterarbeiten oder nicht. Für mich war es dann klar das ich kein Risiko eingehe und das Beschäftigungsverbot in Anspruch nehme.

Hoffe ich konnte dir weiter helfen.

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Re: Beschäftigungsverbot/ Urlaubsanspruch

Antwort von Joycemomy, 18. SSW am 05.03.2018, 13:28 Uhr

Also ich habe teilweises Beschäftigungsverbot. Habe sogar noch vom letzten Jahr Urlaub übrig. Mein Chef meint alle Schwangeren bekommen den Urlaub direkt hinten dran. Also jab ich dann fast nen Monat nochmal zum Babyjahr dazu. Wenn ich jetzt Urlaub brauche, weil muss ja 3h täglich arbeiten, soll ich nur bescheid geben und ich benötige auch keine Krankentage wenn es mir mal nich gut geht. Ich würde mal sagen, da hat jemand Vertrauen in mir. Laut gesetz muss man nämlich auch im teilweisen BV Urlaub nehmen. Hat man komplettes BV bekommt man den Urlaub nach.

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