Geschrieben von Vani22w am 17.09.2020, 17:48 Uhr |
Auskotzen.
Ich hasse Ämter so aber wirklich. (Alg1&2)
Wir haben ein Schreiben bekommen das (wir) 1.10,1.11,.1.12 ein Teil von der Miete selber zahlen sollen weil (Ich) alte Wohnung - alleine gewohnt- Betriebskosten Guthaben +94€ hatte.
Mein Ehemann und ich sind erst Ende Mitte Juli / Anfang August offiziell wie gesagt ja umgezogen... (also hat er damit noch nichts zutun)
Er bezieht ab Oktober -Alg1 das wird natürlich auch angerechnet
Alles Schön und gut aber verstehe nicht warum bei dem Bescheid schon Kindergeld für Luna angerechnet wird obwohl wir noch nicht mal das Geld bekommen haben
Re: Auskotzen.
Antwort von JoNe19 am 17.09.2020, 18:09 Uhr
Natürlich wird das angerechnet, ihr kriegt es ja nachgezahlt. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man sich beschweren kann, wenn man eh schon alle Kosten finanziert bekommt.
Re: Auskotzen.
Antwort von Vani22w am 17.09.2020, 18:28 Uhr
Entschuldige das ich nicht arbeiten gehen darf. Das mit der Nachzahlung wusste ich nicht!
Re: Auskotzen.
Antwort von Marymary1234 am 17.09.2020, 18:52 Uhr
Kindergeld wird ab dem Tage der Geburt angerechnet. Egal ob du es bereits ausgezahlt bekommen hast oder nicht. Du bekommst die Monate nachgezahlt.
Re: Auskotzen.
Antwort von Vani22w am 17.09.2020, 18:55 Uhr
Dankeschön für diese Antwort.
Re: Auskotzen.
Antwort von Marymary1234 am 17.09.2020, 19:03 Uhr
Jeder der schon mal auf alg1 oder 2 angewiesen war, weiß ein zuckerschlecken ist anders. Uns ist das vor 3 Jahren selber passiert.
Re: Auskotzen.
Antwort von Lönneberger2 am 18.09.2020, 1:57 Uhr
Keine Ahnung wie das bei euch läuft aber:
Natürlich wenn du die ganze Zeit Hartz IV bezogen hast wird dementsprechend das Elterngeld, Kindergeld und ab dato auch das ALG 1 deines Mannes angerechnet weil du ja das Hartz IV bezogen hast und ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit.
In unserem Fall ist es umgekehrt mein Mann ist der Hauptbezieher, dementsprechend wird dennoch ab Dezember Kindergeld und mein Elterngeld weil er dort ins Hartz IV fällt angerechnet aufgrund der Bedarfsgemeinschaft. Wenn die Wohnung indem Fall zu teuer ist oder zu groß musst du dementsprechend selbst was dazu zahlen. Sei froh das es zu zahlen ist und die kein Schreiben schicken das ihr ausziehen müsst und euch was günstiges kleines suchen sollt.
Re: Auskotzen.
Antwort von Vani22w am 18.09.2020, 8:02 Uhr
Die Wohnung is nicht teuer . Sonst hätte ich die gar nicht bekommen. Aber danke für deine Antwort
Re: Auskotzen.
Antwort von Alice_15 am 18.09.2020, 9:22 Uhr
Nur mal aus Interesse. Warum darfst du mit 22 nicht arbeiten?
Re: Auskotzen.
Antwort von Vani22w am 18.09.2020, 10:49 Uhr
Gesundheitlich. Gutachten belegt.
Re: Auskotzen.
Antwort von Nijo90 am 18.09.2020, 11:35 Uhr
Und da findet sich nichts, was trotzdem geht? Was du gern machen würdest? "Freiwillig" darfst du doch wahrscheinlich schon, oder?
Ich meine, du bist erst 22. Da muss es doch eine Perspektive geben nach dem Babyjahr... Du hast noch über 40 Jahre bis zur "Rente".
Re: Auskotzen.
Antwort von Vani22w am 18.09.2020, 12:10 Uhr
Ist alles in Arbeit nach Babyjahr :)