Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von tonib am 05.02.2019, 9:49 Uhr

@ tonib

Das stimmt - wenn das Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, ist eh schlecht. Trotzdem würde ich schon dem vorl. InsVerwalter die Forderung und deinen Namen mitteilen.

Wenn das Verfahren eröffnet wird, wird eine Frist zur Meldung der Forderungen durch die Gläubiger festgesetzt, (die aber keine echte Ausschlussfrist ist). Bekannte Gläubiger werden informiert - da ist es dann sinnvoll, wenn Du Dich schon gemeldet hast.

 
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