Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Pamo am 18.06.2021, 10:50 Uhr

wir haben nun mit einem Anwalt telefoniert

Auch bei offenem Diebstahl nicht?

Ich würde es sofort probieren und auf die Wache gehen.

Alternativ machst du Rabatz beim Händler, bis der die Polizei ruft. Dann bist du sofort ruhig und gefasst, zeigst die Eigentumsnachweise und bittest um Herausgabe des Wagens.

 
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