Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von taram am 11.04.2021, 8:53 Uhr

Viel kann das ja nicht gewesen sein und sicher auch bar oder ?

Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei
Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“. Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung.

Da der Hund als Sache zählt, dürfte es nicht angerechnet werden...ist ja schließlich ein gebrauchter Gegenstand

 
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