Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Suomi am 26.04.2022, 12:49 Uhr

Urlaub vor Mutterschutz

Du kannst natürlich den Urlaub vorher nehmen, wenn der AG dem halt zustimmt.
Ein Anrecht darauf hast Du halt nicht, wenn der AG nein sagt.

 
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