Geschrieben von Suomi am 26.04.2022, 12:49 Uhr |
Urlaub vor Mutterschutz
Du kannst natürlich den Urlaub vorher nehmen, wenn der AG dem halt zustimmt.
Ein Anrecht darauf hast Du halt nicht, wenn der AG nein sagt.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Urlaub vor Mutterschutz - Mariposa11 25.04.22, 21:43
- Re: Urlaub vor Mutterschutz - Gernemama 25.04.22, 21:52
- Re: Urlaub vor Mutterschutz - SarahV 26.04.22, 6:39
- Re: Urlaub vor Mutterschutz - Suomi 26.04.22, 12:49
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