Geschrieben von Wolke04 am 03.01.2020, 17:39 Uhr |
Unterhalt
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ein nicht verheiratetes Paar trennt sich, es gibt 3 gemeinsame Kinder (7, 4 und 1 Jahr). Sorgerecht ist geteilt und Vaterschaft anerkannt.
Wie sieht es mit dem Unterhalt für die Mutter aus? Steht ihr etwas aus dem Einkommen des Mannes zu? Oder bekommen nur die Kinder entsprechend der DD-Tabelle Unterhalt?
Danke und viele Grüße
Re: Unterhalt
Antwort von lilly1211 am 03.01.2020, 18:37 Uhr
Wenn noch was übrig ist bekommt sie natürlich Unterhalt. Vorrang haben die Kinder. Dann die Mutter bis zum Selbstbehaltnotfalls.
Re: Unterhalt
Antwort von kravallie am 04.01.2020, 10:48 Uhr
na ja, so natürlich ist das nicht, das müsste sie einklagen, evtl gibt es betreuungsunterhalt, weil das kleine kind erst ein jahr alt ist, aber mit diesem einklagbaren krippenplatz ab 1 jahr, sehe ich das kritisch....
Re: Unterhalt
Antwort von sarahT am 05.01.2020, 20:54 Uhr
Prinzipiell ist der Vater der Mutter bis zum dritten Geburtstag des Kinder zu Unterhalt verpflichtet.
Ob er wirklich zahlen muss hängt ja wiederum von verschiedenen Faktoren ab. Schwierig fa ne Aussage zu treffen. Ich würde raten sich beim Jugendamt oder einem Fachanwalt*wältin für Familienrecht beraten lassen. Wenn man wenig Einkommen hat geht das ja kostenfrei über einen Beratungshilfeschein.
Re: Unterhalt
Antwort von shinead am 08.01.2020, 9:42 Uhr
Betreuungsunterhalt steht der Mutter grundsätzlich zu. Ob der gezahlt werden kann, hängt vom Gehalt des Vaters, dem Vermögen der Mutter und auch der Lebenssituation der Mutter ab.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ff-782015-der-betreuungsunterhalt-nach-1615l-bgb_idesk_PI17574_HI8494192.html
https://www.iww.de/fk/unterhalt/anspruch-nach-1615l-bgb-ansprueche-nach-1615l-bgb-gegen-den-vater-f76902
Durchrechnen sollte das auf jeden Fall ein Fachanwalt. Den Unterhalt für die Kinder kann man über das Jugendamt berechnen lassen.
dann hat sich da nichts geändert bzgl ....
Antwort von kravallie am 08.01.2020, 11:15 Uhr
...des einklagbaren betreuungsplatzes ab einem jahr.
finde ich persönlich unlogisch, da es für ae´s in manch Bundesland kein alg2 mehr gibt, wenn die mutter nicht nach einem jahr wieder arbeiten geht.
Re: dann hat sich da nichts geändert bzgl ....
Antwort von shinead am 10.01.2020, 12:26 Uhr
Ich würde auf jeden Fall raten, gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Wer keinen Betreuungsplatz hat, bezieht ja ggf. auch nach dem 3. Geburtstag des Kindes noch ALG2.
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