Geschrieben von Felica am 30.03.2021, 17:02 Uhr |
Umzug
Umziehen kannst du vorhin du willst. Für das Kind wird es schwerer. Den in den meisten Einwohnermeldeämtern in Deutschland benötigt man seit der Änderung des Meldegesetzes die Unterschrift aller Sorgerechtsinhaber. Wenn der Vater nicht zustimmt, wirst du diese also dann gerichtlich durchsetzen müssen. Ob es dann ausreichend Gründe gibt welche für den Umzug stimmen entscheidet dann der Richter.
Mein Rat, einige dich mit dem Vater. macht die Sache deutlich entspannter. Das der wenig begeistert sein dürfte wenn die Entfernung noch weiter wird, denn ich gehe mal davon aus du ziehst nicht in seine Nähe, ist ja wo auch verständlich. Evtl kannst du ihm anbieten, das du dann in Zukunft die Kinder bringst, und er sie zurück fährt. Das er bei 200km Entfernung noch regelmäßigen Umgang hat spricht eher für ihn.
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