Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Berlin! am 17.02.2020, 23:11 Uhr

Übertragung einer Firma

Woraus sollte sich denn ein solcher Anspruch ergeben? Gibt es einen Vertrag über so einen Ausgleich, steht sowas etwa im Gesellschaftsvertrag etc.?

Wenn nein, dann gibt es auch einen Anspruch. Wenn Du auf ein mögliches Erbe anspielst: man hat zu Lebzeiten des Erblassers keinen Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Erbe. Zu Lebzeiten kann der Erblasser mit seinem vermögen machen, was er/sie will.

 
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