Geschrieben von Berlin! am 17.02.2020, 23:11 Uhr |
Übertragung einer Firma
Woraus sollte sich denn ein solcher Anspruch ergeben? Gibt es einen Vertrag über so einen Ausgleich, steht sowas etwa im Gesellschaftsvertrag etc.?
Wenn nein, dann gibt es auch einen Anspruch. Wenn Du auf ein mögliches Erbe anspielst: man hat zu Lebzeiten des Erblassers keinen Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Erbe. Zu Lebzeiten kann der Erblasser mit seinem vermögen machen, was er/sie will.
- Übertragung einer Firma - betty71 17.02.20, 22:25
- Re: Übertragung einer Firma - Berlin! 17.02.20, 23:11
- Re: Übertragung einer Firma - Felica 18.02.20, 8:36
- Re: Übertragung einer Firma - Ichx4 18.02.20, 9:41
- Re: Übertragung einer Firma - Summer80 18.02.20, 19:01
- Re: Übertragung einer Firma - tonib 18.02.20, 10:41
- Re: Übertragung einer Firma - tweenky 18.02.20, 19:25
- Re: Übertragung einer Firma - betty71 18.02.20, 21:39
- Re: Übertragung einer Firma - kuestenkind68 28.02.20, 10:15
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