Geschrieben von HeyDu! am 26.07.2019, 19:14 Uhr |
Sorry...
Lese gerade AV 155 Stunden. Mündlich gilt auch. Frage ist, kannst Du es nachweisen?
Wie viele Stunden will dich der AG noch arbeiten lassen? Die 155 Stunden oder noch weniger?
Wenn zeitlich mit dem Mutterschutzgesetz nicht vereinbar, muss der AG umorganisieren oder teilweise ins BV schicken.
Ich würde dann wohl mein Einverständnis zur Sonntagsarbeit zurück ziehen ;-)
- Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft - @Angela 26.07.19, 14:53
- Re: Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft - QueenMum 26.07.19, 15:35
- Re: Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft - @Angela 26.07.19, 17:41
- Re: Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft - HeyDu! 26.07.19, 19:01
- Sorry... - HeyDu! 26.07.19, 19:14
- Grundlage für die Rücknahme Einwilligung Sonntagsarbeit - HeyDu! 26.07.19, 19:40
- Sorry... - HeyDu! 26.07.19, 19:14
- Re: Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft - Mutti69 27.07.19, 8:37
- Re: Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft - QueenMum 26.07.19, 15:35
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