Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von HeyDu! am 26.07.2019, 19:14 Uhr

Sorry...

Lese gerade AV 155 Stunden. Mündlich gilt auch. Frage ist, kannst Du es nachweisen?

Wie viele Stunden will dich der AG noch arbeiten lassen? Die 155 Stunden oder noch weniger?

Wenn zeitlich mit dem Mutterschutzgesetz nicht vereinbar, muss der AG umorganisieren oder teilweise ins BV schicken.

Ich würde dann wohl mein Einverständnis zur Sonntagsarbeit zurück ziehen ;-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.