Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von kravallie am 22.05.2021, 10:30 Uhr

Schwanger mit 19

Unbedingt die ausbildung anfangen, dein vater muss noch unterhalt zahlen, abzüglich der ausbildungsvergütung, kindergeld kriegst du glaub auch noch. Kannst du sicher googeln.





Die arbeitslosigkeit des werdenden vaters wird ja nicht ewig dauern und dann ist er dem kind zu unterhalt verpflichtet. Du kannst aber unterhaltsvorschuss beantragen, den muss er zurückzahlen, sobald er verdient.

Wende dich schnell an eine beratungsstelle, pro familia o.ä.!
Alles gute!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.