Geschrieben von kravallie am 22.05.2021, 10:30 Uhr |
Schwanger mit 19
Unbedingt die ausbildung anfangen, dein vater muss noch unterhalt zahlen, abzüglich der ausbildungsvergütung, kindergeld kriegst du glaub auch noch. Kannst du sicher googeln.
Die arbeitslosigkeit des werdenden vaters wird ja nicht ewig dauern und dann ist er dem kind zu unterhalt verpflichtet. Du kannst aber unterhaltsvorschuss beantragen, den muss er zurückzahlen, sobald er verdient.
Wende dich schnell an eine beratungsstelle, pro familia o.ä.!
Alles gute!
- Schwanger mit 19 - schwanger_2021 21.05.21, 18:00
- Re: Schwanger mit 19 - kravallie 22.05.21, 10:30
- Re: Schwanger mit 19 - Caot 22.05.21, 13:56
- Re: Schwanger mit 19 - zweizwerge 16.06.21, 16:44
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