Finanzen, Recht und Versicherung

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von Mutti69  am 11.04.2019, 8:07 Uhr

Rechenhilfe bitte

Der Stundenlohn beträgt knapp 11,40 Euro. Das müsst du mit der täglichen Durchschnittsstundenzahl multiplizieren (also die Stundenzahl, die bei Krankheit angerechnet würde) und dann mal 8 Tage.

Aber ohne Gewähr! Das ist rein mein rechtliches Empfinden und mathematisches Verständnis.

Ich gehe davon aus, das war eine Teilzeitstelle, Mo. - Fr., je 5 Stunden, dann wären das 8 x 5 = 40 Stunden; 40 Stunden x 11.40 Euro Stundenlohn =456 Euro Auszahlung.

Aber auch nur, wenn die 8 Tage der WIRKLICHE Urlaub sind und die Woche mit 5 Tagen gezählt wird und nicht mit 7. Also sprich, wenn er die 8 Tage am Stück genommen hätte, ob er dann tatsächlich Montag bis Folgewoche Mittwoch einschließlich Urlaub gehabt hätte.

 
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