Geschrieben von Mehtab am 19.04.2020, 21:22 Uhr |
Probezeit und schwanger
Der Arbeitsvertrag von Mama 2020 ist auf ein Jahr befristet. Da sie am 01.04.2020 ihren Job begonnen hat, endet der Vertrag am 31.03.2021, wenn er nicht verlängert wird.
Der Arbeitgeber braucht nicht zu kündigen, weil der Vertrag automatisch am 31.03.2021 abläuft. Die Kündigungsschutzvorschriften finden also keine Anwendung.
Oder meinst du, dass du schon vorher gekündigt wirst? Da würde das Kündigungsschutzgesetz dann schon greifen.
- Probezeit und schwanger - Mama 2020. 16.04.20, 14:02
- Re: Probezeit und schwanger - Nebahat 16.04.20, 15:17
- Re: Probezeit und schwanger - Felica 17.04.20, 23:09
- Re: Probezeit und schwanger - Berlin! 19.04.20, 14:37
- Re: Probezeit und schwanger - Mehtab 19.04.20, 21:22
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