Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Mehtab am 19.04.2020, 21:22 Uhr

Probezeit und schwanger

Der Arbeitsvertrag von Mama 2020 ist auf ein Jahr befristet. Da sie am 01.04.2020 ihren Job begonnen hat, endet der Vertrag am 31.03.2021, wenn er nicht verlängert wird.

Der Arbeitgeber braucht nicht zu kündigen, weil der Vertrag automatisch am 31.03.2021 abläuft. Die Kündigungsschutzvorschriften finden also keine Anwendung.

Oder meinst du, dass du schon vorher gekündigt wirst? Da würde das Kündigungsschutzgesetz dann schon greifen.

 
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