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Geschrieben von sarahT am 01.05.2022, 18:37 Uhr

Pfändungs-und Einziehungsverfügung

Hallo,
ich kann dem fast voll zustimmen.
Nur bei dem Schufa Eintrag muss ich widersprechen. Die KV als öffentliche Gläubigerin muss ja mit wg der Pfändung nicht über das Gericht gehen. Einen Schufa Eintrag gibt es deshalb auch nicht.
Und wg der Hausbank: mir ist letztes Jahr etwas ähnliches passiert wg Heimkosten, die schon jahrelang zurück liegen. Mein Bankberater hat eher interessiert nachgefragt und gemeint, dass das ja völlig untypisch für mich sei. Damit war die Sache durch und wir haben unseren Kredit für eine PV Anlage bekommen, nur sechs Wochen nachdem ich den Pfändungsbetrag bezahlt hatte.
Mach dir also nicht zu große Sorgen. Ruf morgen bei der Bank an und Gib die Summe frei, wenn du so viel auf dem Konto hast, ansonsten dauert es vier Wochen bis das Geld raus geht.
Ach so, noch eins: wenn du mehr als die 300€ auf dem Konto hast, kannst du über alles, was 300€ übersteigt, natürlich trotzdem verfügen. Nur eben über die 300€ gesicherten nicht. Also auch mit Bankkarte bezahlen oder Geld abheben.

 
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