Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

von MenschPapa  am 03.02.2021, 12:00 Uhr

Nicht öffnen! Strafbar nach §202 StGB

Ich hätte im Internet nach der Empfängerin gesucht. Hätte ich sie dort nicht gefunden, hätte ich mich direkt an Nordsee Citipost gewandt und gesagt, dass man mir einen Brief zugestellt hat, der nicht für mich ist. Dann müssen die sich darum kümmern, dass er abgholt und korrekt zugestellt wird.

Öffnen auf keinen Fall! Dann verstoßen Sie gegen das Briefgeheimnis und machen sich nach §202 StGB strafbar, da es sich um einen verschlossenen Umschlag handelt, der durch Sie rechtswidrig geöffnet werden würde.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.