von MenschPapa am 03.02.2021, 12:00 Uhr |
Nicht öffnen! Strafbar nach §202 StGB
Ich hätte im Internet nach der Empfängerin gesucht. Hätte ich sie dort nicht gefunden, hätte ich mich direkt an Nordsee Citipost gewandt und gesagt, dass man mir einen Brief zugestellt hat, der nicht für mich ist. Dann müssen die sich darum kümmern, dass er abgholt und korrekt zugestellt wird.
Öffnen auf keinen Fall! Dann verstoßen Sie gegen das Briefgeheimnis und machen sich nach §202 StGB strafbar, da es sich um einen verschlossenen Umschlag handelt, der durch Sie rechtswidrig geöffnet werden würde.
- Post hat sich verlaufen - tonib 21.01.21, 9:12
- ich würde den öffnen - Caot 21.01.21, 9:41
- Re: ich würde den öffnen - tonib 21.01.21, 9:58
- Wieder in den Briefkasten werfen - mutti6 21.01.21, 11:03
- Re: ich würde den öffnen - Port 21.01.21, 11:05
- Re: ich würde den öffnen - tonib 21.01.21, 9:58
- Re: Post hat sich verlaufen - Daffy 21.01.21, 11:05
- Re: Post hat sich verlaufen - tonib 21.01.21, 12:39
- ist es denn der gleiche Ort - Ellert 21.01.21, 14:05
- Re: ist es denn der gleiche Ort - tonib 21.01.21, 14:55
- Re: Post hat sich verlaufen - Tini_79 21.01.21, 14:06
- Re: Post hat sich verlaufen - tonib 21.01.21, 14:54
- Doch - Detektiv007 24.01.21, 22:17
- Re: Post hat sich verlaufen - tonib 21.01.21, 14:54
- ist es denn der gleiche Ort - Ellert 21.01.21, 14:05
- Re: Post hat sich verlaufen - tonib 21.01.21, 12:39
- Re: Post hat sich verlaufen - lejaki 21.01.21, 18:59
- Re: Post hat sich verlaufen - tonib 24.01.21, 22:29
- Nicht öffnen! Strafbar nach §202 StGB - MenschPapa 03.02.21, 12:00
- ich würde den öffnen - Caot 21.01.21, 9:41
Fachleutefrage - darf der Kitaträger Masken verbieten ?
An die Ü50er. Habt ihr schon mal freiwillig i die Rentenversicherung eingezahlt?
VWL-Experten hier???
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