Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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von Mutti69  am 20.08.2019, 11:15 Uhr

Na ja, ich

Schatz, dafür erhaltet ihr ja - mutmaßlich - Pflegegeld. Dafür kann man eine Pflegekraft engagieren oder das Geld selber einsacken und selber pflegen.
Scheinbar versorgt ihr die Schwester selber. Da kann man nicht erwarten, dass du doppelt kassierst, nämlich einmal von der Pflegeversicherung und zum anderen nochmal vom AG.

Pflege ist ein verdammt hartes Brot, keine Frage und schön, wenn Familie sich kümmert, aber es war ja deine Frage zum "rechtlichen" und die wurde dir ja nun mehrfach negativ beantwortet, auch von Frau Bader im Rechtsforum.

Du hast aber eine andere Möglichkeit, die ich dir, auch wenn ich dich sonst gar nicht leiden mag, aufzeigen möchte: du kannst deinen Arbeitsgeber ansprechen und um eine unbezahlte Freistellung bitten. Dann bleibt dein Urlaub erhalten, allerdings erhältst du dann für die Zeit der Abwesenheit kein Geld. Das wäre aber Gut Will des AG, er muss dich nicht freistellen.

 
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