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Geschrieben von Mugi0303 am 15.03.2021, 19:50 Uhr

Mietvertrag, Kaution, Expartner

Also, wenn du ordnungsgemäß bei Einzug deine Hälfe der Kaution bezahlt hättest, würdest du sie doch auch erst wieder bekommen, wenn der Vermieter sie euch erstattet. Finde das schon richtig, wenn er sie erst wieder gibt, wenn er sie auch tatsächlich wieder erhalten hat

Wenn der Vermieter nun alles einbehält wegen Mängel oder so, dann hast du gar keinen Anspruch auf Rückerstattung. Kannst du ja jetzt noch gar nicht wissen.

Problem ist halt, dass du unter Umständen nicht weißt wann sie erstattet wird. Da würde ich den Vermieter darauf hinweisen, dass du da auch eine Info drüber bekommst.

Mugi

 
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