Geschrieben von Berlin! am 07.03.2020, 13:12 Uhr |
Kostenerstattung Widerspruchsführer
Was möchtest Du denn erstattet bekommen?
In der Kommentierung habe ich keine Pauschale gefunden, also keine Summe X, die man verlangen kann. DU kannst aber Kosten für Porto, Material und eine Aufwandsentschädigung verlangen. Analog zum Zivilrecht würde ich diese bei etwa 20-30 Euro ansetzen. Ich weiß, nicht viel.
Insgesamt, also mit Porto und Aufwand, würde ich 50 Euro ansetzen.
WENN Du nicht nachweisbare Kosten hattest, also Auslagen für zB Urkunden, Belege etc., die gehen natürlich extra.
- Kostenerstattung Widerspruchsführer - ohno 07.03.20, 12:46
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - Berlin! 07.03.20, 13:12
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - ohno 07.03.20, 13:23
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - Berlin! 07.03.20, 17:12
- ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt - Ellert 08.03.20, 9:38
- Re: ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt - ohno 08.03.20, 10:27
- wie begründet man denn den Unsinn ? - Ellert 08.03.20, 19:41
- Re: wie begründet man denn den Unsinn ? - Berlin! 08.03.20, 20:30
- Re: wie begründet man denn den Unsinn ? - ohno 08.03.20, 20:58
- Ich hatte noch nie nen Kindergutachter - Ellert 08.03.20, 21:22
- wie begründet man denn den Unsinn ? - Ellert 08.03.20, 19:41
- Re: ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt - ohno 08.03.20, 10:27
- ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt - Ellert 08.03.20, 9:38
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - Berlin! 07.03.20, 17:12
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - ohno 07.03.20, 13:23
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - Berlin! 07.03.20, 13:12
Eure Sichtweise bitte ;-)
Umschulung Elternzeit Abmahnung
ALG 1 nach Elternzeit?
Haus zusammen kaufen oder nur Mann alleine?
Jetzt ( Pharma) Aktien kaufen?
Pflegegeld
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erbe und Mierecht
Ende meiner Elternzeit und schwer erkrankter Ehemann