Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Meike789 am 04.05.2019, 20:09 Uhr

Juristen vor - vermutlich falsche Zapfsäule bezahlt

Wegen einer Strafanzeige müsst ihr euch keine Sorgen machen, für die Delikte ist Vorsatz erforderlich. Und ihr habt eine Säule bezahlt, wenn auch möglicherweise die Falsche, also ist das erst mal Fahrlässigkeit und die ist im Normalfall nicht strafbar und etwas anderes nachzuweisen ist schwierig.

Die Anwaltsrechnung wurde erstmal nicht bezahlen. Und dem Anwalt könnt ihr sagen, dass ihr die Videos auch haben wollt. Und dann selbst mal gucken, was da passiert ist und wie hoch die Differenz ist zum tatsächlich Getankten. Ich fände die Anwaltsrechnung mal interessant, denn im Rahmen der zivilrechtlichen Forderung dürften es eigentlich nur 83,54 Euro sein.

Und ich kenn das so, dass die bezahlten Zapfsäulen wieder auf 0 gestellt werden und gar nicht zweimal bezahlt werden können. Macht aber vielleicht nicht jede Tankstelle..

 
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